{"id":"bgbl1-1951-2-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":2,"date":"1951-01-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/2#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-2-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_2.pdf#page=1","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes","law_date":"1951-01-09T00:00:00Z","page":45,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["45\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951                  .A,usgegeben zu Bonn am 10. Januar 1951                                           Nr. 2\nTag                                              Inhalt:                                                Seite\n9. 1. 51  Orittes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirlschaftungsnotgesetzes . . . .         45\n5. 1. 51  Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst\ndes Bundes stehenden Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        46\n5. 1. 51   Gesetz über den Verkehr ~it Zucker (Zuckergesetz) . . . . . . . . . . . . . . .                  47\n22. 12. 50  Verordnung zur Ergänzung der Durchführungsverordnung zum Zweiten und Dritten Teil des\nSoforthilfegesetzes    • . . • . • • • • • • . . . . • . . . .                                  51\n29. 12. 50  Zweite Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes                           51\nHinweis auf Verkündungen im Bundesanzeiger . . . • • • . •                                       55\nWichtiger Hinweis für die Bezieher!\nFür den Fall, daß beabsichtigt ist, das Bundesgesetzblatt einbinden zu lassen, wird darauf hingewiesen,\ndaß einer der nächsten Nummern das Sachverzeichnis für den gesamten Jahrgang 1950 sowie ein chrono-\nlogisches Verzeichnis der verkündeten Gesetze beigefügt werden.\nDritte's Gesetz\nzur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes.\nVom 9. Januar 1951.\n_Der Bundestag hat       das    folgende Gesetz   be-        nuar 1950 (BGBI. S. 7), des Gesetzes zur Verlän-\nschlossen:                                                     gerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungs-\n§ 1                                 notgesetzes vom 14. Juli 1950 (BGBI. S. 326) und\nBis zum 31. März 1951 werden nach Maßgabe des               des Zweiten Gesetzes zur Verfängerung der Gel-\n§ 2 verlängert:                                                tungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes vom\n9. Oktober 1950 (BGBI. S. 689).\n1. Das Gesetz über Notmaßnahmen auf dem Gebiet\nder Wirtschaft, der Ernähi;ung und des Verkehrs         2. Die Zweite Verordnung zur Durchführung des Be-\n(Bewirtschaftungsnotgesetz) vom 30. Oktober                wirtsc:haftungsnotgesetzes vom 23. April 1948\n1947 (WiGBI. 1948 S. 3) in der Fassung des Ge-              (WiGBl. S. 37) in der Fassung des Gesetzes zur\n·setzes zur Änderung des Bewirtscbaftungsnot-               Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirt-\ngesetzes vom 5. August 1948 (WiGBl. S. 82), des            schaftsstrafgesetz) vom 26. Juli 1949 (WiGBl.\n§ 1 des Zweiten Gesetzes über den vorläufigen               s. 193).              § 2\nAufbau der Verwaltung des Vereinigten Wirt-\nDie Verlängerung der Geltungsdauer der in § l\nschaftsgebietes (Zweites Uberleitungsgesetz) vom\ngenannten gesetzlichen Vorschriften wir<i auf fol-\n19. Januar 1949 (WiGBl. S. 9), des Zweiten Ge-\ngende Erzeugnisse beschränkt:\nsetzes zur Änderung ,.des Bewirtschaftungsnot-\ngesetzes vom 25. Februar 1949 (WiGBl. S. 17), des          1. Milch, Milcherzeugnisse, Ole und Fette tieri-\nGesetzes zur Vereinfachung des Wirtschaftsstraf-              scher und pflanzlicher Herkunft sowie Olsaaten\nrechts (Wirtschaftsstrafgesetz) vom 26. Juli 1949             und Ulfrüc:hte;\n(WiGBI. S. 193), des Gesetzes zur Erstreckung und          2. Eier.\nzur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirt-                                    § 3\nschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung            Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nder Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaft-         1951, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedod! ·\nlicher Waren und des Preisgesetzes vom 21. Ja-          erst am Tage seiner Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 9. Januar 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nDr. Ni k I a s\n.;"]}