{"id":"bgbl1-1951-19-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":19,"date":"1951-04-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte","law_date":"1951-04-23T00:00:00Z","page":267,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["267\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n:l951               Ausgegeben zu Bonn am 2?. April 1951                                      1 Nr. 19\nTag                                              Ihhalt:                                          Seite\n23. 4. 51 Gesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte\nZivilpersonen und Vermißte     ........ , . . . . . . . . . . •                            267\n25. 4. 51 Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet .                     269\n25. 4. 51 Gesetz über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz)                     272\n25. 1. 51 Verordnung über die Zollbehandlung von Geschenksendungen und Liebesgabensendungen aus\ndem Ausland . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . .  277\nGesetz zur Sammlung von Nachrichten über Kriegsgefangener\nfestgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen und Vermißte.\nVom 23. A;nil 1951.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-            gehaltenen oder verschleppten Zivilpernonen oder\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                    Vermißten enthalten, ist den in § 1 bestimmten\n§ 1                             Dienststellen zur Auskunft über diese Unterlagen\nverpflichtet. Auf Verlangen ist ihnen Einsicht in,\nWer Kenntnis von dem Verbleib eines Kriegs-\ngefangenen, einer festgehaltenen oder verschlepp-         die Unterlagen zu gewähren.\nten Zivilperson oder eines Vermißten hat, ist ver-\npfüchtet, dem Bundeskanzleramt, der von ihm be-                                    § 3\nstimmten Bundesbehörde oder der jeweiligen ober-\nsten Landesbehörde für das Flüchtlingswesen auf              Wer vorsätzlich den Vorschriften dieses Gesetzes\nAufforderung die Angaben zu machen, die auf dem           zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis 150Deutsche\nals Anlage zu diesem Cesetz veröffentlichten              Mark oder mit Haft bestraft. Die Verfolgung tritt\nFormblatt vorgesehen sind. Die Aufforderung er-           nur auf Antrag einer auskunftsberechtigten Dienst-\nfolgt durch Ubersendung des Formblattes.                  stelle ein.\n§ 2                                                      § 4\nWer im Besitz von Unterlagen ist, die Angaben             Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung\nü,ber den Verbleib von Kriegsgefangenen, fest-             in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 23. April 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nund Bundesminister des Auswärtigen\nAdenauer","268                                                    Bundesges,etzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nAnlage zu§ 1\n(Vorderseite)\nMeldung über Kriegsgefangene, festgehaltene oder verschleppte Zivilpersonen u. Vermißte\n(Bitte mit Schr„1bmaschine oder Blockschrift ausfüllen!)\nVE\n/                                                                        I\nVW\n\"·'~:·...\n. :\\:,.\n-\nls::GI                               Land                                                    Reg.-Bez.\nI\nausgestellt am\nvz                              '·:\\,\nI\n_;\nr\nKrelS                                                                            Gemel.nde\nmännl        weibl     t                                                                                                           1 111 l l 1 1 11l\nPersonalien des Abwesenden\nZulretfendes Feld\ndurchstreichen!             /                                                                                                              ITI l l l 111            1\n--------------'-----=-:-----__,\nFamihenname                                                      Vorname                              -,,,-----------------\nVomame des Vaters (auch wenn verstorben)\nbei Prauen Mädchenname                           geb. am                                           in (Ort, Kreis)                                Jed., verh., verw., gesch.\n·. ~ I ~ ' - - - ~                                        .Erlernter -         - - - - ' znletzt tätig als tSelbst., mith.\nBeruf                                                                        11 1 1 1 1                                           :--.\n·~.    ~\nzahl       mlnderj.                                                                                                 Fam.-Angeb., Beamter, Angest., Arbeiter)\n-.::i\nLetzte Arbeitsstätte (Name (Firmal und Anschrift)\n0         --~~;;;-:---;-~--=--=--:----:-::-=-=....,.....-;;:---=-:-~~_....!!,,el~l--=,,-1~'~I1\nWohnsitz bei Kriegsbeginn am 1. Sept. 1939 (Ort, Straße, Kreis, Land)\nLetzter menstgrad            Letzte Feldp.-Nr.                 Olfene Truppenanschrift bzw letzter\nAufenthaltsort vor der Versdileppung\nFortsetzung siehe Rtldlseitel\nzuletzt verwendet als\n{z.B.: Melder, Kp.-Schreiber nsw.)\n•\n.  '\n(Rückseite)\nPersonalien des Anmeldenden\n-------,,---,,--------/\nFamilieDname\n__________         Vorname                                    bei Frauen auch Mäddienname\n----'------------'-----'--=,,---,-~~-c-c=--c--\nÖ-a_m_ _ _ _ _ _                   ln-c--(-0_r_t._K_r_e_l•_·_,--,-...,.,.-,---=---=-c----,-F-a-m-=ili-·e_n_•=tanc-d-c----=c---:--V~e-r_~_:_:_~_:!'_.:_.!_~_~_e_:_:n_äl_tn_i•__\nJetzige genaue Anschril-t des Anmeldenden (Ort, Straße, Kreis, Land)\n·  (   \\·\n~--------:W::-;--o-:h-n-,sic:-tz-d\"\"e-s-=A_n_m_e-:l-:d-en-d7 e-n---:-b-e7i-:Kc:rl-:-eg-s-:b-e-gt7·nn--a-m--=1:-.-,S=-e-p-=t-.-=1-=939=-:10=-rt:-,~!):-tr-aß-=-e-,-=-L-a-n-:d),-----,---\n~ ~~h\n/ .\\J_·\nWas ist Ihnen als Letztes über den Abwesenden bekannt?\nNachstehend bitte genaueste A~gaben über letzte Lebenszeichen. des Abwesenden, z, B, letzte Peldpost-Nr. und, soweit\nbekannt, offene Truppenanschnlt und Einsatzort oder Krlegsgefangenealaget-Nr. oder Lazarett-Nr. oder Gefängnis-Nr:;\nalle Angaben mit Zelt, Ort und Land; für vermißte Zivilpersonen entspted!ende Hinweise.\nLetzte eigene Nad!richt _ _ _ _ _ _ _ __\ndes Abwesenden: · ,                       wann                                                                                   woher\nLettte Nad!rld!t durdi Dritte _ _ _ _ _ _ _ _ _ / _ ~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - . , - ~ - -\nAngeblldter AufentbaUd. Abwesenden wann                                                                                              wo\nWeitere sachdienliche Hinweise _ _ _ _~ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n. ·~-.\n_\nBei Straf- und Unter- _ _ _ _ _ _ _ _ / _ _ _ _~ - - ~ - - - -\nsuchungsgelangenen:               ve,rurteilt am                                 Strafm.aß ·                         ausgeliefert •m                         von wem\n1·111                                                                                   [O                 1111 1 1111\n.~\n.\n;_.·\n/......~~~"]}