{"id":"bgbl1-1951-18-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":18,"date":"1951-04-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/18#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-18-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_18.pdf#page=1","order":1,"title":"Zweites Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft","law_date":"1951-04-20T00:00:00Z","page":255,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n255\nTeil I\n1951                    Ausgegeben zu Bonn am 24. April 195'1                                       1  Nr. 18\nTag                                                  Inhalt:                                             Seite\n20. 4. 51  Zweites Gesclz iiber die Dhemahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Aus-\nfuhrg1~;-;chfül . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    255\n29. 3. 51  Anordnunn des Bundr!spr~isiclf)nl:en übC'r die Festsetzunq von Amtsbezeichnungen beim Bundes·\namt für Vcrfossunqsschutz           . . . . . . . . . . . . .. . . .                 • • , , •   256\n5. 4. 51 JJrstc Durrhfühnlll\\Jsverordnunq zum Zuckerg,esctz: Einfuhrstelle für Zucker                     256\n18. 4. 51  Vcrordmuiq znr l\\ndcrunq von Vorschriften über die Durchführung des Beförderungsteuer-\nfJCSc'.lzcs (BcfStDl\\ndV)           . . . . . . . . . . . . . . . .                              260\n2:3. 4. 51  Vcrordnunq zur i\\ndennHJ und Ergänzung der Zweiten Durchführunqsverordnung zum Ge-\ntreidegesetz . . . . . . . . . . . . . .                                               • • • •   26~'>\nHinweis nuf Verki'mdungcn im Bundesanzeiger.        ,  . .  . .  .  •  • .  .  , • • •           266\nZweites Gesetz über die Ubernahme von\nSiclwtbeHsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft\nVom 20. April 1951.\nDer Bundestag hat       das   folgende Gesetz     be-\nschlossen:\n§ 1\nDer in dem Gesetz über die Ubernahme von\nSicherheitsleistungen und Gewährleistungen im\nAusfuhrgeschäft vom 4. September 1950 (Bundes-\ngesctzbl. S. 447) festgesetzte Betrag von sechs-\nhundert Millionen Deutsche Mark wird um sechs-\nhundert Millionen Deutsche Mark auf eine Milliarde\nzweihundert Millionen Deutsche Mark erhöht.\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\n·Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 20. April 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäffer"]}