{"id":"bgbl1-1951-16-1","kind":"bgbl1","year":1951,"number":16,"date":"1951-04-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/16#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_16.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Reichsautobahngesetzes","law_date":"1951-04-04T00:00:00Z","page":235,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["235\nBundesgesetzblatt\nTeil I\n1951                   Ausgegeben zu Bonn am 13. April 1951                                              1 Nr. 16\nTag                                                   Inhalt:                                                Seite\n4. 4. 51   Gesetz zur .Ä.ndNung des Reichsaulobabngesetzes . · . ··· - . . . . . . . . . . · . . . . . . . . .  235\n6, 4.  51   Verordnung zur Durchführunq des § 13 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges\n(Bundesvcrsorgun9sgPsetz)    . . • . . • . . • • . . • • , . . . . . . . . . . . . . . . . .        236\n14. 2. 51    Verordnung über die Bcschriflunr1 der Kraftfahrzeuge des gewerLliclwn Straßengüterfernverk2~1rs     238\n3. 4. 51    Entscheidung über den Uber~JEmq von Befugnissen nach § 3 der Verordnung über Sachverstän-\ndige für den Krnflfohrzcugverkehr vom 6. Januar 1940 . . . . • • • • • . . . . • . . . . .          240\n24. 3. 51    Verordnunq zur lJqJiinzunq der Verordnung über Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr         240\n7. 4. 51    Bekanntmachunq über den Schutz von Erfindun~Jen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen         241\nHinweis auf Vcrkiindunqen im Bundesanzeiger . .                                                     241\nIn Teil II, Nr. 5, ausgeqC>lwn am 5. April 1951, sind verkündet: Gesetz betreffend das Abkommen über die Gründung\neiner Europäischen Zahlunqsunion. - Außerdem ist das Allgemeine Eisenbahngesetz, verkündet im Bundesgesetzbl. I\nS. 225, nacbrichtlid. abgedruckt.\nIn Teil II, Nr. 6, ausgegeben mn 11. i\\pril 1951, _sind verkündet: Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Sch weiwrischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung von Prioritätsfristen\nauf dem Gebiet des gewerblichen Rcx:btsschutzes. -          Zweite Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz\n(Flaggenscheine).\nGesetz zur Änderung des Reichsautobahngesetzes.\nVom 4. April 1951.\nDer Bundestag hat das         folgende     Gesetz   be-\nschlossen:\n§ 1\nDas Reichsautobahngesetz in der Neufassung vom\n2:). Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 313) wird wie\nfolg l geändert:\n§ 6 wird gestrichen.\n§ 2\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 4. April 1951.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\n])er Bundeskanzler\nAdenauer\nDPrBu       df'smini         r für Verkehr\nh"]}