{"id":"bgbl1-1951-13-5","kind":"bgbl1","year":1951,"number":13,"date":"1951-03-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/13#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1951-13-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1951/bgbl1_1951_13.pdf#page=16","order":5,"title":"Verordnung zur Überführung der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone","law_date":"1951-03-14T00:00:00Z","page":190,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["190                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Teil I\nWohnort des Kleinpflanzers, die Menge des Klein-                                                          § 10\npflanzertabaks, den Tag der Abgabe des Rauch-                                  Der Kleinpflanzer-Rauchtabak ist nach den\ntabaks sowie die Menge und Gattung des abgege-                            Vorschriften des Tabaksteuergesetzes und seiner\nbenen Rauchtabaks. Der Kleinpflanze.r hat die Ein-                       Durchführungsbestimmungen zu verpacken. Die\ntragungen durd1 Namensbeischrift zu bestätigen.                           einzelnen Packungen müssen die Bezeichnung\n§ 6                                    .,Kleinpflanzer-Rauchtabak\" und den Vermerk „Nur\nfür den eigenen Bedarf des Kleinpflanzers II in licht-\nFür die Versendung des Kleinpflanzertabaks von                        und wasserbeständiger Farbe tragen. Hierbei sind\nder Sammelstelle zum Herstellungsbetrieb gelten                           die Benutzung von Gummistempeln und das Auf-\ndie Bestimmungen des § 135 der Durchführungs•                            kleben gedruckter Zettel zulässig.\nbestimmungen zum Tabaksteuergesetz sinngemäß.\n§ 7                                                                    § 11\nDer Hersteller hat den Kleinpflanzertabak in                               Die Steuerzeichen für den Kleinpflanzer-Rauch-\neinem Vorbuch zum Betriebsbuch H anzuschreiben                            tabak sind von der Zollstelle mit dem Aufdruck\nund nach der Fermentation in das Betriebsbuch H                            ,. Kleinpflanzer-Rauchtabak\" in licht- und wasser-\nzu übernehmen.                                                            beständiger Farbe zu versehen.\n§ 8\n§ 12\nDer Kleinverkaufspreis für Kleinpflanzer-Rauch•\ntabak beträgt 10.- DM je Kilogramm.                                            Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Ver-\nkündung in Kraft.\n§ 9                                    Bonn, den 14. März 1951.\nDie Tabaksteuer für den Kleinpflanzer-Rauch-\ntabak wird auf 20 vom Hundert des Kleinverkaufs-                              Der    Bundesminister der                    Finanzen\npreises ermäßigt.                                                                                    Schäffer\nVerordnung zur Uberführung\nder Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone.\nVom 14. März 1951.\nAuf Grund des Artikels 130 des Grundgesetzes                                   3. der ehemaligen Heeresausführungsbehörde\nfür. die Bundesrepublik Deutschland verordnet die                                     für Unfallversicherung in Berlin W 15,\nBundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates:                                       Kaiserallee 2191220,\n4. des ehemaligen Geheimen Staatspolizei-\n§ 1                                                amtes nach der Verordnung über die Un-\n(1) Die Ausführungsbehörde                für Unfallversiche-                     fallfürsorge für Gefangene vom 21. Novem-\nrung in der britisrnen Zone wird als Bundesausfüh-                                    ber 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2325),\nr~ngsbehörde für Unfallversicherung in die Verwal-                                 5. der Ausführungsbehörde für Unfallver.J.\ntung des Bundes überführt. Der Bundesminister für                                     sicherung in der britischen Zone,\nArbeit übt die Dienstaufsicht aus.\n6. der Verwaltung des Vereinigten Wirt-\n(2) Die Bundesausführungsbehörde für Unfallver-                                   schaftsgebietes als Träger der gesetzlichen\nsicherung hat ihren Sitz in Wilhelmshaven.                                            Unfallversicherung.\n§ 2                                                                    § 3\n(1) Die Aufgaben des              Bundes als Träger der\nDiese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April\ngesetzlichen Unfallversicherung werden von der\n1950 in Kraft.\nBundesausführungsbehörde für Unfallversicherung\nwahrgenommen, soweit sie nicht für einzelne Ver-                          Bonn, den 14. März 1951.\nwaltungszweige von besonderen Dienststellen aus-\ngeführt werden.                                                                             Der Bundeskanzler\n(2) Der Bundesausführun~sbehörde für Unf allver-                                                Adenauer\nsicherung obliegt die Abwicklung der Aufgaben\n1. der ehemaligen Reichsausführungsbehörden                        Der Bundesminister für Angelegen-\nfür Unfallversidlerung in Wilhelmshaven                                   heiten des Bundesrates\nund Kiel,                                                                              Heilwege\n2. der ehemaligen Reichsausführungsbehörde\nfür Unfallversicherung in Berlin W 15,                              Der Bundesminister für Arbeit\nSchlüterstraße 42,                                                                   Anton Storch\nOas Bundesgesetzblatt   erschemt tn zwei gesonderten Teilen - Teil ( unj Tell II - . Laufender Bezug nur durch die ~ost. Bezug~prels '0eriel-\nJlhrlich für Tell 1 -   DM 3.00, für Tell ·n - DM 2.00 rzuzüqlidl Zustellgebühr). - Einzelstücke je angef?ngene 24 Seiten DM 0.~ beim er aq\ndes .Bundesanzeiger•   In Bonn nder tn Köln-Rh Zusendunq einzelnet Stücke per Streifband gegen Vore1nsendunq des erf<?rdertchfn B~trbf!es\nauf Postscheckkonto    Bundesanzeiger• Köln 83 400 - Herausqeber, Der Bundesminister der Justiz, Verlag: Bundesanzeiger- er ags- m ·•\n•               Bonn/Köln, Druck: Kölner Pressedrurk GmbH., Köln, Breite Straße 70."]}