{"id":"bgbl1-1950-42-7","kind":"bgbl1","year":1950,"number":42,"date":"1950-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/42#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-42-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_42.pdf#page=6","order":7,"title":"Berichtigung betr. Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe \"Notopfer Berlin\" vom 20. Juni 1950","page":686,"pdf_page":6,"num_pages":3,"content":["686                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\ndie Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder                            Berichtigung.\nund, um das Adlerbild herum, in Antiqua in gro-       Betr. Bekanntmachung der Neufassung des Gesetze~\nßen Buchstaben die Umschrift „BUNDESREPUBLIK             zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin\"\nDEUTSCHLAND\", Nahe am unteren Rand b-efinidet                    vom 20. Juni 1950 (BGBI. S. 340).\nsich, auf beiden Seilen durch einen Punkt vom\nAnfang und Ende der Umschrift getrennt, das Münz-        In der vorstehend angegebenen Bekanntmachung\nzeichen.                                              hat die Form der Einrückung des Nachsatzes in § 16\nDer Rand der Münze ist glatt, jedoch mit ver-      Ziff. 1 und Ziff. 2 zu Zweifeln Anlaß gegeben. Die\ntieften Arabesken versehen.                           Fassung des § 16 wird deshalb nachstehend noch-\nBonn, den 8. September 1950.                          mals bekanntgegeben.\n§ 16\nDer Bundeskanzler\nHöhe\nAdenauer\nDas „Notopfer Berlin\" beträgt:\nDer Bundesminister der Finanzen                    1. als Abgabe der Arbeitnehmer\nSchäffer                              a) bis zu einem Arbeitslohn von 500 Deutsche\nMark monatlich:\n0,60 Deutsche Mark,\nBekanntmachung                                 b) für den 500 Deutsche Mark monatlich über-\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen                   steigenden Arbeitslohn:\nim Nennwert von 2 Deutschen Pfennig.                                1,00 Deutsche Mark\nVom 8. September 1950.                     für jed-e angefangenen, im Erhebungszeitraum\n(§ 3 Ziffer 1) bezogenen 100 Deut.sehe Mark\nAuf Grund des Gesetzes über die Ausprägung             abgabepflichtigen Arbeitslohn;\nvon Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (BGBI. S. 323)     2. als Abgabe der Veranlagten\nwerd-e·n Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deut-\na) bis zu einem Einkommen von 6000 Deutsche\nschen Pfennig ausgeprägt und demnächst in den\nMark:\nVerkehr gebracht.\n0,60 Deutsche Mark,\nDie mit glattem Rand geprägten Münzen bestehen\naus einer Legierung von 950/o Kupfer, 40/o Zinn           b) ffü: das 6000 Deutsche Mark übersteigende\nund 1°/o Zink. Sie haben einen Durchmesser von               Einkommen:\n19,25 Millimeter und ein Gewicht von 3,25 Gramm.                         1,00 Deutsche Mark\nAuf der Wertseite tragen die Münzen innerhalb          für jede ang-efangenen, im Erhebungszeitraum\ndes erhabenen Randes in der oberen Hälfte beider-         (§ 3 Ziffer 2) bezogenen 100 Deutsche Mark Ein-\nseits je eine Ähre, zwischen deren oberen Enden           kommen, mindestens jedoch\nsich das Münzzeichen befindet. In der Mitte der\nWertseite steht in arabischer Ziffer die Wert-                          7,20 Deutsche Mark;\nbezeichnung „2\", darunter am unteren Rand in          3. als Abgabe der Körperschaften\nAntiqua das Wort „PFENNIG\". Auf der Schauseite\n1,20 Deutsche Mark\nzeigen die Münzen innerhalb des erhabenen Ran-\ndes in Antiqua die Umschrift „BUNDESREPUBLIK              für jede angefangenen, im Erhebungszeitraum\nDEUTSCHLAND\" und am unteren Rand, durch je                (§ 3 Ziffer 2) bezogenen 100 Deutsche Mark Ein-\neinen Punkt vom Beginn und Ende der Umschrift              kommen, mindestens jedoch\ngetrennt, die Jahreszahl. Die Mitte zeigt einen auf-      a) für alle Kapitalgesellschaften und für Ver-\nrechtstehenden fünfblättrigen Eichenzweig, der mit           sicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit\nseinem unLeren Ende auf einem waagerecht ange-               einer Beitragseinnahme über 10 000 Deutsche\nbrachten Stäbchen ruht.                                      Mark:\nBonn, den 8. September 1950.                                             240 Deutsche Mark,\nb) für andere Körperschaften, Personenvereini-\nDer Bundeskanzler\ngungen und Vermögensmassen:\nAdenauer\n14,40 Deutsche Mark;\nDer Bundesminister der Finanzen                    4. als Abgabe auf Postsendungen 0,02 Deutsche\nSchäffer                              Mark für jede abgabepflichtige Sendung.","Nr. 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Septemb-er 1950           687\nEinzelnummern des Bundesgeselzblalles Nr. 40\nenthaUend das\nGesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsver-\nfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts,\nnebst\nAnlage 1: Gerichtsverfassungsgesetz,\nAn 1a g e 2: Zivilprozeßordnung,\nAnlage 3: Strafprozeßordnung\n(Umfang 224 Seiten)\nsind zu beziehen zum Preise von DM 3,- (zuzüglich DM 0,60 Porto) durch den\nVER LAG DES BUNDESANZEIGERS. KölnlRh.l.Posllach\nDer Einfachheit halber wird um Voreinsendung des Betrages auf Postscheck-Konto „Bundesanzeige1\"\nKöln 834 00 gebeten.","688                                              Bundesgeretzblatt,. Jahrgang 1950\nBundeszollblatt\nAb 1. Juli 1950 wird vom Bundesministerium der Finanzen ein Bundeszollblatt herausgegeben, Dieses\nwird in folgende Abschnitte aufgegliedert:\nAllgemeine Sachen, die 2ölle, Verbrauchsteuern und Monopole gemeinschaftlich betreffend;\nZölle und sonstiger Verkehr mit dem Ausland;\nVerbrauchsteuern und Monopcle;\nSonstige Nachrichten;\nNichtamtlicher Teil.\nDas Bundeszollblatt erscheint in zwangloser Folge in zwei Ausgaben mit gleichem Inhalt - Ausgabe A\nmit zweiseitigem, Ausgabe B mit einseitigem Druck. Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Der Bezugspeis\nbeti ägt für Ausgabe A 2.40 DM, für Ausgabe B 3,20 DM vierteljährlich zuzüglich Zustellgebühr. Einzel•\nnummern können gegen Voreinsendung von 0,40 DM (Ausgabe A) bzw. 0,50 DM (Ausgabe B) für jedes Heft\nauf das Postscheckkonto \"Bundesanzeiger•, Köln/Rh., 83 400, bezogen werden.\nUm erne rechtzeitige Belieferung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Bestellung beim Postamt bald•\nmöglichst vorzunehmen.\nSammelband:\nGesetzblatt der Verwaltung\ndes Vereinigten Wirtschaftsµ;ebietes\n194?-1949\n(WiGBl.)\nIn Halbleinen gebunden, Din A 4, 646 Seiten. Preis DM 12.-, zuzüglich DM 0.60 Porto\nBestenungen an den Vertrieb des Bundesanzeigers, Köln/Rh. 1, Postfach\nDas Bundesgesetzblatt ers•~heint nar::h Bedart.  laufender eezug nur d·urch die Post  Bezugspreis vierteljährlich DM 3 - zmüglich Zustell•\ngebühr. Einzelstürke je anqefanqene 24 Seiten DM 0 30 beim Verlag jes .BundesanLe1qer· in Bonn oder m Köln Rll Zusendungen einzelner\nStücke per Streifband gegen Voremsendunq des ertorderlichen Bettages auf Posts, heckkonto „Bundesanzeiger\" Köln 83 400.\nDruck: Kölner Pressedruck GmbH., Breite Straße 70."]}