{"id":"bgbl1-1950-42-1","kind":"bgbl1","year":1950,"number":42,"date":"1950-09-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/42#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-42-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_42.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes","law_date":"1950-09-25T00:00:00Z","page":681,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["681\nBundesgesetzblatt\n1950             Aus~e~eben zu Bonn am 28. September 19;,o                                          Nr. 42\nTag                                             Inhalt:                                              Seite\n25. 9. 50  Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes .                                  681\n27. 9. 50  Gesetz über die Zusamnenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Ver-\nfassungsschutzes . . . . . . . . . . . .                                                       682\n28. 9. 50  Gesetz über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates                                   682\n27. 9. 50  Gesetz über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen                                    684\n8. 9. 50 Bekanntmad1Jung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark          685\n8. 9. 50 Bekanrntmachurng über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deut,s.chen Pfennig    686\nBerlcihUgung betr. Bekanntmachung der Neufassunq des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe\n„Notopfer Berlin\" vom 20. Juni 1950 . . . . . . . • . • . . . . . . . . • , • •                686\nGesetz\nzur Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes.\nVom 25. September 1950.\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:     tungsnotgesetze.s, des Gesetzes zur Deckung der\nKosten für dE._1 Umsatz ernährungswirtschaftlicher\n§ 1                            Waren und des Preisgesetzes vorn 21. Januar 1950\nDie Geltungsdauer des Dbergangsgesetzes über          (BGBl. S. 7) und des Gesetzes zur Verlängerung der\nPreisbildung und Preisüberwachung (Preisgesetz)          Geltungsdauer de.'J Preisgesetzes vom 8. Juli 1950\n(BGBl. S. 274) wird bis zum Inkrafttreten eines\nvom 10. April 1948 (WiGBl. S. 27) in der Fassung\ndes Gesetzes zur Verlängerung des Dbergangs-              neuen Preisgesetzes, längstens jedoch bis zum\ngesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung           31. Dezember 1950 verlängert.\n(Preisgesetz) vorn 3. Februar 1949 (WiGBl. S. 14),                               § 2\ndes § 1 Abs. 2 Nr. 4 und des § 3 des Gesetzes zur\nErstreckung und Verlängerung des Bewirtschaf-               DieseJ Gesetz tritt am 1. Oktober 1950 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.\nBonn, den 25. September 1950.\nDer Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDer Bundeskanzler\nAdenauer\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nLudwig Erhard\nDer Bund.esminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nDr. Ni k 1 a s\nDer Bundesminister für Verkehr\nSeebohm"]}