{"id":"bgbl1-1950-41-4","kind":"bgbl1","year":1950,"number":41,"date":"1950-09-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/41#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-41-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_41.pdf#page=3","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung","law_date":"1950-09-15T00:00:00Z","page":679,"pdf_page":3,"num_pages":2,"content":["Nr. 41 - Tag der Au5gabe: Bonn, den 21. September 1950                     679\n§ 3                           Der zuständige Bundesminister kann die bisheri•\nFolgende Behörden und Einrichtungen werden          gen Bezeichnungen dieser Stellen ändern.\nvon der Auflösung gemäß § 1 nicht betroffen, son-                             § 4\ndern in die Verwaltung des Bundes überführt:            Das Deutsche Patentamt im Vereinigttn Wirt•\na) im Bereich des Bundesministers für Ernäh-       schaftsgebiet wird in die Verwaltung des Bundes\nnmg, Landwirtschaft und Forsten:                überführt. Es führt die Bezeichnung „Deutsches\n1. Die Außenhandelsstelle in Frankfurt am     Patentamt\".\n§5\nMc1in-Griesheim\n2. die Biologische Zentralanstalt für Land-      Das Statistische Amt des Vereinigten Wirt•\nwirtschaft zu Braunschweig-Gliesmarode     schaftsgebietes wird in die Verwaltung des Bundes\n3. Die Versuchs- und Forschungsanstalt für    überführt. Es führt die Bezeichnung „Statistisches\nMilchwirtschaft in Kiel                    Bundesamt\".\n§ 6\n4. Die Zentralanstalt für Getreideverarbei-\ntung in Detmold                               Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom t. April\n5. Die Zentralanstalt für Fischerei in        1950 in Kraft.\nH~mburg                                    Bonn, den 8. September 19.50.\n6. Das Sortenamt für Nutzpflanzen in Frank-\nDer Bundeskanzler\nfurt am Main\n7. Das Zentralinstitut für Forst- und Holz-                      Adenauer\nwirtschaft in Reinbek bei Hamburg\nDer Bundesminister\n8. Die Zentralforschungsanstalt für Klein-\nfür Angele gen h e i t e n des Bundesrates\ntierzucht in Celle\n9. Die Zentralforschungsanstalt· für Fleisch-                     Hellwege\nwirtschaft in Kulmbach\n10. Die Dienststelle für Sonderverpflegung in\nHamburg                                               Bekanntmachung\nb) im Bereich des Bundesministers der Finanzen:\niiber den Schutz von Erfindungen, Mustern\n11. Das Hauptamt · für Soforthilfe in Bad\nHomburg v. d. Höhe                             und Warenzeichen auf einer Ausstellung.\n12. Die Zoll-Leitstelle in Bad Homburg v. d.                 Vom 15. September 1950.\nHöhe\nAuf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-\n13. Das Amt· für Wertpapierbereinigung in      treffend· den Schutz von Erfindungen, Mustern und\nBad Homburg v. d. Höhe                     \\Varenzeiche'n auf Ausstellungen (Reichsgesetzbl.\nc) im Bereich des Bundesministers des Innern:      S. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des\n14. Das Institut für Raumforschung in Bad      GrundgesetzE:s für die Bundesrepublik Deutschland\nGodesberg                                  wird bekanntg~macht:\nd) im Bereich des Bundesministers fürWirtschaft:      Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor•\ngesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und\n15. Die Zentralstelle für Besatzungsbedarf in  Warenzeichen tritt ein für die in der Zeit vom 1.\nFrankfurt am Main-Höchst, sie führt die    bis 15. Oktober 1950 in Berlin stattfindende „Deut•\nBezeichnung„Bundesstelle für Besatzungs-   sche Industrie-Ausstellung Berlin 1950\",\nbedarf\"                                    Bonn, den 15. September 1950.\n16. Die Physikalisch-Technische Anstalt zu\nBraunschweig; sie führt die Bezeichnung          Der Bunde s min i s t er de r Just I z.\n,,Physikalisch-Technische Bundesanstalt\".                        Dehler","680                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\nBundeszollblatt\nAb 1. Juli 1950 wird vom Bundesministerium der Finanzen ein Bundeszollblatt herausgegeben. Dieses\nwird in folgende Abschnjtte aufgegliedert:\nAllgemeine SaC'hen, die Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole gemeinschaftlich betreffend;\nZolle und sonstiger \\ie,kehr mit dem Ausland;\nVerbraud1steuern und Monopole;\nSonstige Ndchrichten;\nNid1tamtlichcr Teil.\nDas Bundeszollblatt ersdicint in zwangloser Folge in zwei Ausgaben mit gleichem Inhalt -                        Ausgabe A\nmit zweiseitigem. Ausgabe ß mit einseitigem Drude. Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Der Bezugspeis\nbeträgt für Ausgabe A 2.40 DM, für Ausgabe B 3,20 DM vierteljährlich zuzüglich Zustellgebühr. Einzel•\nnummern können ~Jcgen Voreinsendung von 0,40 DM (Ausgabe A) bzw. 0,50 DM (Ausgabe B) für jedes Heft\nauf das Postsched< konlo • Bundesanzeiger•, Köln/Rh., 83 400, bezogen werden.\nUm eine rechtzeitige Belieferung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Bestellung beim Postamt bald•\nmöglichst vorzunehmen.\nSammelband:\nGesetzblatt der Verwaltung\ndes Vereinigten Wirtschaftsgebietes\n194?-1949\n(\\ViGBI.)\nIn Halbleinen gebunden, Ojn A 4, 646 Seiten. Preis DM 12.-, zuzüglich DM 0.60 Porto\nBestellungen an den Vertrieb des Bundesanzeigers, Köln/Rh. 1, Postfach\nDas Bundesgeset1blatt ersd,eint nach Bedarf. Laufender eezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 3.- zuzüglich Zustell-\ngl!bühr. fünzetst1ick~ je anffe,,::igt'l,e 24 Seiten DM 0.30 beim Verlag des „Bundesanzeiger\" in Bonn oder in Köln-Rh. Zusendungen einzelner\nStücke per Streifband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages au! 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