{"id":"bgbl1-1950-4-1","kind":"bgbl1","year":1950,"number":4,"date":"1950-01-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/4#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_4.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes","law_date":"1950-01-21T00:00:00Z","page":7,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["7\nBundesgesetzblatt\n1950                  Ausgegeben zu Bonn am 26. Januar 1950                                           Nr. 4\nTag                                             Inhalt:                                                Seite\n21. 1. 50 Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes,\ndes Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und\ndes Preisgesetzes . . • • . • • . . . . .              . . • . , • • • • • • • • • • •           7\nGesetz\nzur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Ge-\nsetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes.\nVom 21. Januar 1950.\nDer Bundestag      hat das folgende Gesetz be-               (Bewirtschaftungsnotgesetz) vom 18. Dezember\nschlossen:                                                      1947 (WiGBl. 1948 S. 7} in der Fassung der\nVerordnung zur Änderung der Ersten Durch•\n§ 1\nführungsverordnung zum Bewirtschaftungsoot-\n(1) Die in Abs. 2 und 3 genannten Gesetze und                gesetz vom 1. Juli 1948 (WiGBl. S. 64);\nVerordnungen der Verwaltung des Vereinigten                  3. Zweite Verordnung zur Durchführung des Be-\n\\,Virtschaftsgebietes werden in den Ländern Baden,              wirtschaftungsnotg--esetzes vom 23. April 1948\nRheinland - Pfalz und Württemberg - Hohenzollern                (WiGBl. S. 37) in der Fassung des Gesetzes ·zur\nsowie in dem bayerischen Kreis Lindau in Kraft                  Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirt-\ngesetzt.                                                        schaftsstrafgesetz) vom 26. Juli 1949 (WiGBl.\n(2) Die Geltungsdauer der unter Nr. 1 bis 4 ge-              s. 193);\nnannten Gesetze und Verordnungen wird bis zum                4. Obergangsgesetz über Preisbildung und Preis-\n30. Juni 1950 verlängert:                                       überwachung (Preisgesetz) vom 10. April 1948\n1. Gesetz über Notmaßnahmen auf dem Gebiet                   (WiGBl. S. 27) /Gesetz zur Verlängerung des\nder Wirtschaft, der Ernährung und des Ver-                Obergangsgesetzes über Preisbildung und Preis-\nüberwachung (Preisgesetz) vom 3. Februar 1949\nkehrs (Bewirtschaftungsnotgesetz) vom 30. Ok•\ntober 1947 (WiGBl. 1948 S. 3) in der Fassung              {WiGBl. S. 14),\ndes Gesetzes zur Ä.nderung des Bewirtschaf-            (3) Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Deckung\ntungsnotgesetzes vom 5. August 1948 (WiGBl.         der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaft-\nS. 82), des § 1 des Zweiten Gesetzes über den       licher Waren vom 3. November 1948 (WiGBl. S. 117)\nvorläufigen Aufbau der Verwaltung des Ver-          wird mit der Maßgabe bis zum 31. März 1950 ver•\neinigten Wirtschaftsgebietes (Zweites Ober-         längert, daß Ausgleichsabgaben auch für nicqt\nleitungsgesetz) vom 19. Januar 1949 (WiGBl.         bewirtschaftete Fische und Fischerzeugnisse er•\nS. 9}, des Zweiten Gesetzes zur Änderung des        hoben werden können.\nBewirtschaftungsnotgesetzes vom 25. Februar\n1949 (WiGBl. S. 17) sowie des Gesetzes zur             (4) Die Dritte Verordnung zur Durchführung des\nVereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirt-     Bewirtschaftungsnotgesetzes       (Kraftf ahrzeugbenut-\nschaftsstrafgesetz) vom 26. Juli 1949 (WiGBl.       zungsverordnung) vom 28. Dezember 1948 (WiGBI.\nS. 193) mit der Maßgabe, daß § 33 Absatz 1 in       1949 S. 1) tritt am 31. Dezember 1949 außer Kraft.\nden Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und\nWürttemberg-Hohenzollern sowie in dem baye-                                    § 2\nrischen Kreis Lindau keine Anwendung findet;\n(1) In § 1 Abs. 1 Satz 2 und in § 1 Abs. 2 des\n2. Erste Verordnung zur Durchführung des Ge•           Bewirtschaftungsnotgesetzes werden hinter die\nsetzes über Notmaßnahmen auf dem Gebiet der         Worte „Ein- und Ausfuhr\" die Worte „sowie den\nWirtschaft, der Ernährung und des Verkehrs          Interzonenhandel\" eingefügt.","8                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\n(2) In § 11 Satz 2 der Ersten Verordnung zur                                                    § 5\nDurchführung des Bewirtschaftungsnotgesetzes wer•                       Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar\nden hinter die Worte „bezogen\" die Worte „oder                       1950, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedoch\nin diese verbracht werden\" eingefügt.                                erst am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird nach Zustimmung\n§ 3\ndes Bundesrates hiermit verkündet.\nAnordnungen der Bundesminister auf Grund der                      Bonn, den 21. Januar 1950.\nin § 1 Abs. 2 und 3 genannten Gesetze und Ver-                                    Der Bundespräsident\nordnungen bedürfen der Zustimmung des Bundes-\nTheodor Heuß\nrates, wenn sie die Bewirtschaftung von Rohstoffen\noder Waren der gewerblichen Wirtschaft oder von                                      Der Bundeskanzler\nHauptnahrungsmitteln regeln oder wenn sie eine                                               Adenauer\ngrundlegende Bedeutung für den gesamten Preis•                        Der Bundesminister für Wirtschaft\nstand, insbesondere die Lebenshaltung, haben.\nLudwig Erhard\n§  4                                  Der Bundesminister für Ernährung,\nLandwirtschaft und Forsten\nDer zuständige Bundesminister ist ermächtigt, die\nin § 1 Abs. 2 und 3 genannten Gesetze und Ver-                                               Dr. Niklas\nordnungen unter Berücksichtigung der Artikel 122                        Der Bundesminister für Verkehr\nund 129 des Grundgesetzes in der jetzt geltenden                                              Seebohm\nFassung mit neuem Datum bekanntzumachen und\ndabei die Paragraphenfolge zu ändern und Berich-                        Der Bundesminister für das Post-\nund Fernmeldewesen\ntigungen vorzunehmen. Diese Ermächtigung steht\nSchuberth\nin Ansehung des Bewirtschaftungsnotgesetzes den\nBundesministern für Wirtschaft, für Ernährung,                                  Der Bundesminister für\nLandwirtschaft und Forsten und für Verkehr ge-                                           Wohnungsbau\nmeinsam zu.                                                                                Wildermuth\nSammelband:\nGesetzblatt der Verwaltung\ndes Vereinigten Wirtsclialtsgebietes\n194?-1949\n(WiGBI.)\nLn Halbleinen gebunden, Din A 4,646 Seiten. Preis DM 12.-\nBestellungen an den Vertrieb des Bundesanzeigers, Frankfurt a. M. 1, Postfach, Tel. 32911\nDas Bundesgesetzblatt erscheint nach Bedarf. taufender Bezug nut durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 2.- zuzüglich Zustell-\ngebühr. 3inzelstücke zum Preise von DM 0.30 je Stück beim Verlag de$ .,Bundesanzeiger· in Bonn oder in Frankfurt Zusendung einzelner\nStücke per Streifband geg~n Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto .Bundesanzeigex• Frankfurt/Main 3709.\nDruck: Kölner Pressedruck GmbH., Breite Straße 70,"]}