{"id":"bgbl1-1950-36-2","kind":"bgbl1","year":1950,"number":36,"date":"1950-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/36#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-36-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_36.pdf#page=1","order":2,"title":"Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet","law_date":"1950-08-22T00:00:00Z","page":367,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["367\nBundesgesetzblatt\n19 5 0                 Ausgegeben zu _Bonn am 26. August 1950                                                 Nr. 36\nTag                                              I n h a 1t :                                                   Seite\n22. 8. 'SO  Gesetz über den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Post-\nwertzeichen . . . . . . .         . . . . . . . . . . . . . .                                          367\n22. 8. SO   Gesetz über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet . .                                      367\n25. 8. SO   Richterwahllgesetz                                                                                      368\n9. 8. 50   Erste Verordnung über Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Soz:alversicherung .          •      369\n24. 8. 50   Bekanntmachunq über den Schutz von Erfindungen, Mustern und \\Varenzeicl1E:n auf einer Aus-\nstellung . . . . • • . • • • • • • • • • • • • • • , • • , , • • • . • • •                              370\nGesetz\nüber den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen.\nVom 22. August l.950.\nDer     Bundestag hJL     c1c1s folgende Gesetz   be-    des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht hat,\nschlossen:                                                  hiermit verkündet.\n§ l\nBonn, den 22. August 1950.\nEin Umtausch oder eine Bareinlösung der durch\ndie 9. Durchführungsverordnung zum Währungs-                            Der Bundespräsident\ngesetz vom 8. September 1948 (Offentlicher Anzeiger\n1948 Nr. 17, Seite 1) außer Umlauf gesetzten Post-                           Theodor Heuss\nwertzeichen findet nicht statt.\nDer Bundeskanzler\n§ 2\nAdenauer\nDas Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung\nin Kraft.\nD e r B u n d e s m i n i s t e r f ü r d a s P../6 s t • u n d\nDas vor~tehende Gesetz wird, nachdem der Bun-                           Fernmeldewesen\ndesrat vcn seinem Recht nach Artikel 77 Abs. 2                                   Schuberth\nGesetz\nüber die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet.\nVom 22. August 1950.\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                (2) Diese besondere Erlaubnis darf Personen nicht\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                      verweigert werden, die wegen einer drohenden\nGefahr für Leib und Leben, für die persönliche Frei-\n§ 1\nheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen die\n(1) Deutsche Staatsangehörige und deutsche\nin Absatz 1 genannten Gebiete verlassen mußten.\nVolkszugehörige, die Wohnsitz oder ständigen Auf-\nenthalt in der sowjetischen Besatzungszone oder\n§2\ndem sowjetischen Sektor von Berlin haben oder\ngehabt haben, bedürfen, wenn sie sich ohne Geneh-              Die in § 1 bezeichneten Personen haben sich in\nmigung im Geltungsbereich dieses Gesetzes auf-              einem der dafür bestimmten Lag-er zu melden. Uber\nhalten, für den ständigen Aufenthalt einer beson-           die Aufenthaltserlaubnis entscheidet ein Aufnahme-\nderen Erlaubnis. Die Freizügigkeit wird nach                ausschuß. Er entscheidet auch darüber, was als\nArtikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bun-          zwingender Grund im Sinne des § 1 Abs. 2 anzu-\ndesrepublik Deutschland insoweit eingeschränkt.             sehen ist."]}