{"id":"bgbl1-1950-33-1","kind":"bgbl1","year":1950,"number":33,"date":"1950-08-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/33#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-33-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_33.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren","law_date":"1950-08-02T00:00:00Z","page":351,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["351\nBundesgesetzblatt\n1950                     Ausµ;eµ;eben zu Bonn am?. August 19:;o                                         .Nr 33\nTag                                                lnhali:                                                Seite\n2. 8. 50     Gesetz .über die Senkung der Tabaksteuer für ?ig.arren                                          351\n2. 8. 50    Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops .                          352\n3. 8. 50     Gesetz über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter (Gesamthafen-\nbetrieb . . . . . . . . . .• . . . . . . . . . . . . . . . . . . · . . . .                      352,\n5. 8. 50    Gesetz über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffs-\npfandbriefbanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • .                    353\nHinweis auf Verkündungen von Rechtsverordnungen im Bundesanzeiger         .  . • • • • • •      353\nGesetz\nüber die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren.\nVom 2. August 1950.\nDer Bundestag         hat  das   folgende Gesetz be-         In § 3 Absatz 1 unter A ist statt „für Zigarren\nschlossen:                                                   460/o des Kleinverkaufspreises\" zu setzen:\n§ 1                                  „für Zigarren der Preisklassen bis 0,40 DM 300/o\nDas Tabaksteuergesetz vom 4. April 1939 (Reichs-                des Kleinverkaufspreises und für Zigarren der\ngesetzbl. I S. 721)                                               Preisklassen über 0,40 DM 350/o des Kleinver-\nkaufspreises.\"\n1. für das Gebiet des früheren Vereinigten Wirt-\n§ 2\nschaftsgebietes: in der Fassung des Gesetzes\nvom 21. Oktober 1948 (WiGBl. S. 102) zur                Für Zigarren, für die. ein Teil der Tabaksteuer\nÄnderung des Artikels VII (Tabaksteuer) und          in Vorwegnahme der Steuersenkung durch die An-\ndes Artikels XIII (Inkrafttreten) des Anhangs        ordnung über Stt,1ndung und Vergütung der Tabak-\nzum Gesetz Nr. 64 der Milllärregierung Deutsch-      steuer für Zigarren vom 14. Februar 1950 (Bundes-\nland, Amerikanisches und Britisches Kontroll-        ·anzeiger Nr. 33) gestundet worden ist, wird die\ngebiet, zur vorläufigen Neuordnung von Steuern       Tabaksteuer nur nach den neuen Steuersätzen des\n§ 1 erhoben.\nvom 22. Juni 1948 {Beilage 4 zum Gesetz- und\nVerordnungsblatt des Wirtschaftsrates),                                         § 3\n2. für das Land Baden: in der Fassung des Landes-            Bei Zigarren, für die in Vorwegnahme der Steuer-\ngesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes        senkung auf Grund der Anordnung über Stundung\nvom 4. April 1939 vom 23. November 1948              und Vergütung. der Tabaksteuer für Zigarren vom\n(Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 2Ö5),     14. Februar 1950 (Bundesanzeiger Nr. 33) Vergütung\ngewährt worden ist, wird die Tabaksteuer um die\n3. für das Land Rheinland-Pfalz: in der Fassung\nvergüteten Beträge ermäßigt.\nder Landesverordnung zur Änderung des\nTabaksteuergesetzes        (Bekanntmachung der                                  § 4\nneuen Fassung des Tabaksteuergesetzes vom               Dieses Gesetz tritt mit dem vierzehnten Tage\n4. April 1939 [Reichsgesetzbl. I S. 721 J) vom       nach seiner Verkündung in Kraft.\n21. April 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt\nder Landesregierung Rheinland-Pfalz S. 146),            Das vorstehende Gesetz wird, nachdem der Bun-\n4. für das Land Württemberg-Hohenzollern: in              desi·at von seinem Recht nach Artikel 77 Absatz 2\nder Fassung der Verordnung des Finanz-               des Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht hat,\nministeriums über die Änderung des Tabak-            hiermit verkündet.\nsteuergesetzes vom 27. Oktober 1948 (Regie-          Bonn, den 2. August 195-0.\nrungsblatt für das Land Württemberg-Hohen-                        Der Bundespräsident\nzollern S. 159),\n1 • für ,den bayerischen Kreis Lindau: in der Fas-\nTheodor Heuss\nsung der Rechtsanordnung des Kreispräsidenten                      Der Bundeskanzler\nüber, Verbrauchsteuern vom 30. November                                   Adenauer\n1948 {Amtsblatt des bayerischen Kreises Lin-\ndau Nr. 84),                                            Der Bundesminister der Finanzen\nwird· wie folgt geändert:                                                          Schäff er"]}