{"id":"bgbl1-1950-32-1","kind":"bgbl1","year":1950,"number":32,"date":"1950-07-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/32#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-32-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_32.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950)","law_date":"1950-07-27T00:00:00Z","page":335,"pdf_page":1,"num_pages":5,"content":["335\nBundesgesetzblatt\n19 50                     Au s g e g e b e n z u B o n n a m 2 8.           Jn I i  19 5 0                Nr. 32\nTag                                                 Inhalt :                                               Seite\n27. 7. 50   Gesetz über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichllandwirtschaftlichen\nArbeitssUilten und landwirlschafllichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950)    325\n28. 7. 50   Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft .                    340\n20. 6. 50   Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin\"             340\n20. 7. 50   Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Aus-\nstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . •                                     :44\n8. 7. 5C  Bekanntmachung über den Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1949 .       • • • • • • •       344\nGesetz\nüber eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen,                       nichtlandwirtschaftlichen    Arbeits-\nstätten und landwirtschaitlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950).\nVom 27. Juli 1950,\nDer Bundestag        hat  das   folgende    Gesetz   be-       (3) Die in Anlage 1 und 2 enthaltenen Fragen\nschlossen:                                                     können in ihrem Wortlaut geändert sowie weiter\n§ 1\naufgegliedert werden, soweit der Inhalt der Frage-\nstellung hierdurch nicht berührt wird.\nAm 13. September 1950 findet eine allgemeine                   (4) Die Länder haben das Recht, zusätzliche Er-\nVolkszählung, eine Zählung der Gebäude und Woh-                hebungen anzustellen, soweit dadurch der Zweck\nnungen sowie eine Zählung der nichtlandwirtschaft-             dieses Gesetzes nicht gefährdet wird.\nlichen Arbeitsställen und der landwirtschaftlichen\nKleinbetriebe unter O,G Hektar statt.                                                    § 4\n(1) Von der Volkszählung sind ausgenommen:\n§ 2\n1. Angehörige der Besatzungsstreitkräfte, der\n(1) Zur Vorbereitung der Zählung erfolgen Probe-                     Besatzungsbehörden, der beglaubigten aus-\nerhebungen sowie eine Gebäudevorerhebung.                                ländischen Missionen sowie der Internatio-\n(2) Zur Ergänzung der Zählung werden eine Zu-                        nalen Kontrollbehörde für die Ruhr,\nsatzerhebung bei den Straßenverkehrsbetrieben,                        2. Familienangehörige der unter Ziffer 1 fal-\neine Erhebung über die Kostenstruktur der nicht-                         lenden Personen.\nlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten, eine Erhebung\n(2) Die Gebäude- und Wohnungszählung bezieht\nüber den Viehbestand in landwirtschaftlichen Klein-\nsich nicht auf Gebäude und Wohnungen, die aus-\nbetrieben unter 0,6 Hektar und eine Erhebung über\nschließlich von den unter Ziffer 1 und 2 fallenden\ndie Untermieten von Untermieter-Haushaltungen\nPersonen benutzt werden; die Erfassung dieser Ge-\nvorgenommen, die auch nach clern 31. Dezember 1950\nbäude und Wohnungen wird im Rahmen dieses Ge-\ndurchgeführt werden können Den Zeitpunkt der\nsetzes von der Bundesregierung durch Rechtsver-\nergänzenden Erhebungen bestimmt der Bundes-\nordnung gesondert geregelt.\nminister des Innern im Einvernehmen mit den\nfachlich zuständigen Bundesministern.                                                    § 5\n§ 3                                   Jeder Haushaltungsvorstand, Grundstückseigen-\ntümer, Wohnungsinhaber, Inhaber einer nicht.land-\n(1) Die Zählung, die Probeerhebungen und die                wirtschaftlichen Arbeitsstätte oder Inhaber eines\nGebäudevorerhebung erstrecken sich auf die in                 landwirtschaftlichen Kleinbetriebes unter 0,6 Hektar\nAnlage 1 enthaltenen Fragen.                                   sowie jeder im Rahmen der ergänzenden Erhebun-\n(2) Die ergänzenden Erhebungen nach § 2 Absatz 2           gen nach § 2 Abs.atz 2 Befragte hat alle in den\nerstrecken sich auf die in der Anlage 2 enthaltenen           Zählpapieren enthaltenen Fragen richtig, voll-\nFragen. · Die Auswahl der für die Erhebung der                 ständig und bis zu dem festgesetzten Zeitpunkt zu\nKostenstruktur der nicht.landwirtschaftlichen Ar-               beantworten. Bei der Erhebung über die Kosten-\nbeitsstätten bestimmten Betriebe sowie der für die             struktur der nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstät-\nErhebung der Untermieten bestimmten Untermieter-               ten besteht keine Verpflichtung zur Auskunftsertei-\nHaushaltungen erfolgt durch die statistischen Lan-             lung. An die Stelle einer geschäftsunfähigen oder\ndesämter (repräsentalive Erhebungen).                          beschränkt geschäftsfähigen Person tritt der ge-","336                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\nsetzliche Vertreter. Der Befragte hat durch seine         Zwecken benutzt werden; sie dürfen insbesondere\nUnterschrift an dem dafür vorgesehenen Platz die          nicht für Zwecke der Polizei-, der Steuer- und der\nRichtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu be-        Wohnungsbehörden verwendet werden.\nstätigen.                                                    (3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten\n§ 6                            auch für die Probe-erhebungen, für die Gebäude-\nvorerhebung und für die ergänzenden Erhebungen.\n(1) Die mit der Statistik für Bundeszwecke beauf-\ntragte Stelle bereitet unter dem Namen Statistisches                                 § 11\nBundesamt als selbständige Bundesoberbehörde die\nDas Statistische Bundesamt veröffentlicht die\nZählung, die Probeerhebungen, die Gebäudevorer-\nZählungsergebnisse in gedruckter Form entspre-\nhebung und die ergänzenden Erhebungen vor. Zur\nchend dem Mindestveröffentlichungsprogramm; die\nVorbereitung gehört auch die technische Fest-\nStatistischen Landesämter haben die gleiche Ver-\nlegung der Zählpapiere, des Erhebungsverfahrens,          pflichtung für ihren Bereich.\ndes Mindesttabellenprogramms, des Verlauf.es der\nAufbereitung und des Mindestveröffentlichungs-                                       § 12\nprogramms.\nDas Statistische Bundesamt und die Statistischen\n(2) Die Statistischen Landesämter führen die\nLandesämter haben die durch die Volkszählung ge-\nZählung, die Probeerhebungen, die Gebäudevorer-           wonnenen Bevölkerungszahlen der Gemeinden und\nhebung und die ergänzenden Erhebungen vorbe-              die Gliederung nach Geschlecht und Altersgruppen\nhaltlich der Bestimmung des Absatzes 3 durch. Zur         der Bevölkerung der Länder sowie die durch die\nDurchführung gehören die Vorarbeiten für die Be-          Wohnungszählung gewonnenen Ergebnisse über die\nfragung, die Bereitstellung der Zählpapiere, die Be-     Zahl der Wohnungen und Wohnräume mindestens\nfragung und Aufbereitung.                                jährlich auf den neuesten Stand einheitlich fortzu-\n(3) Das Statistische Bundesamt kann im Einver-       schreiben.\nnehmen mit der Obersten Landesbehörde des be-                                        § 13\ntreffenden Landes die ergänzenden Erhebungen\nganz oder teilweise selbst vornehmen. Es kann sich           (1)  Die beim Statistischen Bundesamt anfallen den\nhierbei der Amtshilfe der Behörden bedienen oder         Kosten sowie die Kosten für die ergänzenden Er-\ndie Durchführung sonstigen Stellen mit deren Ein-        hebungen (§ 2 Absatz 2), soweit diese nicht von den\nwilligung übertragen.                                     Statistischen Landesämtern durchgeführt werden,\nwerden vom Bund getragen.\n(4) Die unmittelbare Durchführung der Zählung\n(2) Alle übrigen Kosten werden von den Ländern\nist bis auf die Fälle des § 6 Absatz 3 Satz 2 Auf-\ngetragen. Der Bund leistet dazu an die Länder einen\ngabe der Gemeinden.\nZuschuß\n§ 7                           a} in Höhe der Hälfte der von dem Statistischen\nDie mit der Erhebung beauftragten Stellen be-              Bundesamt errechneten voraussichtlichen Ge-\nstellen die Zähler, die möglichst ehrenamtlich be-             samtkosten der Statistischen Landesämter für\nstellt sein sollen.                                           die Durchführung dieses Gesetzes,\n§ 8                           b} in Höhe der Hälfte der den Gemeinden von den\nLändern erstatteten Kosten, aber von nicht mehr\n(1) Die Behörden des Bundes, der Länder, Ge-               als 0,05 DM oder bei Gemeinden, die eine voll-\nmeinden und Gemeindeverbände und sonstigen                    ständige Gebäudevorerhebung durchführen, von\nKörperschaften des öffentlichen Rechts sind ver-             nicht mehr als 0,10 DM j-e Kopf der gezählten\npflichtet, in dem von den Erhebungsstellen ange-              Bevölkerung (Wohnbevölkerung).\nforderten Umfang ihren Beamten, Angestellten und             (3) Die Aufteilung der Zuschüsse auf die Länder\nArbeitern Gelegenheit zur Ausübung der Zähler-            und die zeitliche Aufteilung auf die Rechnungsjahre\ntätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge zu geben.          1950, 1951 und· 1952 erfolgt durch den Bundes-\n(2) lebenswichtige öffentliche Dienste dürfen        minister des Innern im Einvernehmen mit dem Bun-\ndurch die Verpflichtung nach Absatz 1 in ihrer           desrat, wobei die Aufteilung des Zuschusses zu den\nTätigkeit nicht unterbrochen werden.                   ~  Kosten der Statistischen Landesämter unter Berück-\nsichtigung der Anzahl der gezählten Personen\n§ 9                           (Wohnbevölkerung), Wohnungen und Arbeits-\nDer Zähler ist berechtigt und verpflichtet, die       stätten vorgenommen wird.\nnotwendigen Eintragungen selbst vorzunehmen,                 (4} Die Kosten für die Fortschreibung nach § 12\nsoweit dies zur Erfüllung des Zählungszweckes er-         werden vom Bund und von den Ländern nach Maß-\nforderlich und der Auskunftspflichtige hiermit ein-       gabe der bei ihnen anfallen den Arbeiten getragen.\nverstanden ist.                                              (5} Sofern sich Berlin der Zählung entsprechend\n§ 10                           den Bestimmungen dieses Gesetzes anschl~eßt, wird\nvom Bund hierzu der nach Absatz 2 und 3 fest-\n(1) Alle mit der Zählung sowie mit der Bearbei-       gesetzte Zuschuß geleistet.\ntung der Zählpapiere befaßten Personen sind zur\nVerschwiegenheit über alle persönlichen und sach-                                    § 14\nlichen Angaben verpflichtet, die bei der Zählung             (1}  Wer -eine Frage, zu deren Beantwortung er\nzu ihrer Kenntnis gelange!;·                              auf Grund dieses Gesetzes oder der zu seiner\n(2) Die durch die Zählung gewonnenen Angaben           Durchführung erlassenen Vorschriften verpflichtet\nsowie ihre Kenntnis dürfen nur zu statistischen           ist, vorsätzlich falsch, unvollständig oder nicht","Nr. 32 -     Tag der Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1950                          337\nrechtzeitig beanl worlet, oder wer sich weigert, eine             Flüchtlingspaß oder Flüchtlingsausweis,\nsolche Frage zu beantworten, wird mit Geldstrafe                  Wohnsitz am 1. September 1939 und an einem\noder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.                     anderen für die Erfassung der Heimatvertrie-\n(2) Ebenso wjrd besl.rn.ft,_ wer vorsätzlich oder                 benen und Zuwanderer geeigneten Zeitpunkt,\ngrobfahrlässig die GC'heimhalt.ungspflicht nach § 10              sind Sie erwerbstätig oder z. Zt. arbeitslos oder\nverletzt. Die Tat wird nur auf Antrag des Verletzten                 wovon bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt?,\nverfolgt; der AnLn:ig kann zurückgenommen werden.                 für Erwerbstätige und Arbeitslose (für Arbeits-\n(3) Weilergehcncle     Strafbestimmungen werden                   lose Angaben nach ihrer letzten ausgeübten\nhierdurch nicht berührt.                                             Tätigkeit):\n§ 15                                   Ort, Straße und Hausnummer der Arbeitsstätte,\nName der Firma des Arbeitgebers,\n(1) Die zur Vorbereitung        der Zählung und Er-\nGeschäftszweig der Firma des Arbeitgebers,\nhebungen und zur Sicherung der zeitlichen und\nsachlichen Einheitljchkeit erforderlichen allge-                  Stellung im Beruf,\nmeinen Verwallungsvorschrjftcn erläßt die Bundes-                 gegenwärtig ausgeübte Erwerbstätigkeit (Beruf),\nregierung mil Zustimn:rnng des Bundesrates.                       etwa ausgeübter zweiter oder Nebenberuf,\n(2) Rechtsverordnungen in Ausführung des § 6                   Krankenversicherungspflicht,\nAbsatz 1 Satz 2 erläßt der Bundesminister des In-                 Art der Altersversorgung,\nnern. Soweit sie die Erhebung über die Kosten-                    haben Sie Angehörige, die von Ihnen unterhalten\nstruktur der nichllandwirtschaftlichcn Arbeitsstätten                werden und mit denen normalerweise ejne\nbetreffen, ist die Zustimmung des Bundesministers                    gemeinsame Hauswirtschaft geführt würde,\nfür Wirtschaft erforderlich.                                         die z, Zt. aber wegen Fehlens des Wohnraums\n(3) Die Landesregierungen erlassen die zur Durch-                 oder der Zuzugsgenehmigung noch in einem\nführung der Zählung und der Erhebungen nach § 6                      anderen Ort wohnhaft sind?,\nAbsatz 2 Satz 2, insbesondere zur Vorbereitung                    für abwesende Mitglieder der Haushaltung:\nund Abwicklung clc:r Befragung und Aufbereitung,\nGrund der Abwesenheit und Aufenthaltsort,\nerforderlichen Durchführungsbestimmungen.\nfür vorübergehend Anwesende:\n§ 16\nGrund der Anwesenheit und ständiger Wohnort,\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Ver-\nfür Körperbehinderte, Kriegsbeschädigte, Unfoll-\nkündung in Kraft.\nverletzte u. dgl.:\nDas vorstehende Gesetz wird, nachdem der Bun-                  Art der Behinderung,\ndesrat von seinem Recht nach Artikel 77 Absatz 2                  Ursache der Behinderung,\ndes Grundgesetzes keinen Gebrauch gemacht hat,                    seit wann (Jahr)?,\nhiermit verkündet.                                                ist die Beschädigung anerkannt?,\nBonn, den 27. Juli 1950.                                          Grad der Beschädigung.\nII. Die Fragen der             und Vvohnungszählung:\nD c r B u n cl (: s p r ä s i d e n t\na) auf der Grundstücksliste:\nTheodor Heuss\nName des Grundstücks- bezw. Gebäudeeigen-\nDer St    11 ver Lr c t er des Bund c s k an z 1 er s                    tümers, ggf. Firma, Behörde, Körperschaft,\nBlüc:her                                        Berufsstellung natürlicher Personen,\nWohnort,\nDer Bundesm.inister des Innern                                  Vertreter des Eigentümers,\nHeinemann                                          Straßenlage des Gebäudes,\nVerwendungszweck des Gebäudes,\nArt des Gebäudes,\nAnlage 1\nGeschoßzahl,\nzum Volkszählungsgesetz 1950                                          Baujahr,\nDie Fragen nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes                        Kriegsschäden und ihre Beseitigung,\nLage der Wohnungen, Werkstätten, Läden\nI. Die Fragen der Volks- und Berufszählung:                          u. a. im Gebäude und Stockwerk,\nFamilienname, bei Frauen auch Mädchenname,                        Angabe, ob Wohnung, Werkstatt, Laden usw.\nVorname,                                                             (Zweckbestimmung),\nStellung zum Ffaushaltungsvorstand,\nGeschlecht,                                                       Gesamtzahl der Räume\nGeburtstag     Monat         Jahr,                                              der Arbeitsstätten,\nFamilienstand,                                                                  der Wohnungen,\nfür Verheiratete: Jahr der Eheschließung,                         Ausstattung der Wohnungen (Bad, Heizung,\nfür verheiratete Frauen: Zahl der in der jetzigen                    Versorgungsanschlüsse),\nEhe geborenen Kinder,                                          Namen der Inhaber und Mieter,\nZugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft,                     Angaben     über die Mietverträge in Woh·\nMuttersprache,                                                    nungen:","338                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\nmonatlicher Mietpreis für Mietwohnungen,           Beamten und Angestellten im öffentlichen und\nDienstwohnungen, Werkswohnungen, Stifts-             privaten Dienst, einschl. leitenden Beamten\nwohnungen,                                           und Angestellten,\nbezw. Angabe, ob Hauseigentümer- oder miet-          Arbeitern, Gesellen, Gehilfen,\nfreie Wohnung,                                    Lehrlingen, Anlernlingen, Umschülern, Prak-\ntikanten und Volontären,\nAngabe, ob Altbaumiete, Neubaumi~te, Miete\nfür neugebaute Wohnungen,                         Schwer beschädigten,\nHeimatvertriebenen,\nMietermäßigung infolge Kriegsschadens.\nZahl der für die Arbeitsstätte zugelassenen Kraft-\nb) auf dem Wohnungsbogen:                             fahrzeuge und Anhänger, nach Stück und Nutz-\nNamen der Wohnparteien,                           last, auf gegliedert nach:\nMietverhältnis,                                      Krafträdern (auch mit Beiwagen),\nPersonenzahl der Wohnparteien,                       Personenkraftwagen,\nvollausgebaute Küchen (nach Größenklassen),          Omnibussen,\nvollausgebaute Kochnischen,                          Lastkraftwagen, Lieferwagen,\nNotküchen,                                           Zugmaschinen,\nZimmer und Kammern (nach Größenklassen),             sonstigen Kraftfahrzeugen (z. B. Motorspritzen,\ninfolge Wohnraumnot zum Wehnen benutzte                Abschleppfahrzeuge),\nandere Räume,                                     Anhängern,\nbehelfsmäßige Kochgelegenheiten,                     Umsatz der Arbeitsstätte,\nnur gewerblich oder landwirtschaftlich be-        Rechtsform und Kapital des Unternehmens nach\nnutzte Räume,\nfolgenden Gesichtspunkten:\nleerstehende Räume,\neine oder mehrere Personen (nicht Offene Han-\ngemeinsame Küchenbenutzung,\ndelsgesellschaft),\nWohnungen in Keller- und Dachgeschossen.\nOffene Handelsgesellschaft bezw. Kommandit-\nc) auf der Haushaltungsliste:                             gesellschaft,\nEigentümer im eigenen Haus (auch Pächter),           Gesellschaft mit beschränkter Haftung,\nMieter oder Untermieter,                          Aktiengesellschaft bezw. Kommanditgese11-\nfür Untermieter:                                       schaft auf Aktien,\nName des Wohnungsinhabers,                        Eingetragene Genossenschaft,\nfür Haushaltungen, die nicht in einer Woh-           Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebiets-\nnung wohnen:                                           körperschaft, Zweckverband, Kirche, Sozial-\nArt der Unterkunft,                                 versicherungsträger,     öffentlich-rechtliche\nBezeichnung (Name, Firma) der Unterkunft.           Kreditanstalt),\netwaige sonstige. Rechtsform,\nIII. Die Fragen der nichtlandwirtschaftlichen Arbeits-        Angabe des Stammkapitals bei Gesellschaften\nstättenzählung:                                            mit beschränkter Haftung,\nName und vollständige Anschrift der Arbeits-             Angabe des Grundkapitals bei Aktiengesell-\nstätte,                                                  schaften bezw. Kommanditgesellschaften auf\nJahr der Eröffnung der Arbeitsstätte,                      Aktien,\nSitzverlegung der Arbeitsstätte aus Kriegs- oder\nBeteiligung der öffentlichen Hand mit:\nKriegsfolgegründen,\nInhaber der Arbeitsstätte und Anteil der Heimat-            zusammen 100 v. H.,\nvertriebenen,                                            zusammen 51 bis 99 v. H.\nbetriebenes Gewerbe bezw. verrichtete Tätigkeit,      Sonderfragen für Betriebe des Groß- und Einzel-\ndie wichtigsten gewonnenen oder produzierten          handels, die sich erstrecken auf:\nGüter,                                             1. Einzelhandel:\ndie reparierten und gehandelten Waren,                Ladengeschäft,\nerfolgt Meldung zur Industrieberichterstattung?,         Fachgeschäft,\nevtl. Angabe der Reichsbetriebs-Nr.,                  Warenhaus oder Kleinpreisgeschäft,\nliegt Eintragung im Handelsregister vor?,                Gemischtwarengeschäft,\nliegt Eintragung in der Handwerksrolle vor?,             Etagengeschäft,\nHaupt- oder Zweigniederlasrnng,                          Handel in der Wohnung,\nliegt Tätigkeit als Heimarbeiter vor?,                   Versandgeschäft (mit überwiegender Versand-\nZahl der in der Arbeitsstätte beschäftigten Per-           tätigkeit),\nsonen,                                                   ambulanter Handel, Straßenhandel, Stadthau-\ngetrennt nach Geschlecht, aufgegliedert nach:           sierhandel, ständiger Straßenverkaufsstand\nTätigen Inhabern, Mitinhabern,                           (z.B. Kioske),\nMithelf enden Familienangehörigen,                 2. Großhandel, und zwar als:","Nr. 32 - Tag d2r Ausgabe: Bonn, den 28. Juli 1950                       339\nvorw iegcrid Dinnengroßhandcl,                       wenn ja, von welcher Behörde wurde die Ge-\nvorwiegend Ein- und Ausfuhrhandel,                      nehmigung erteilt und wann?,\n3. Vorhandensein von eigenen bezw. gemieteten           hatten Sie eine Konzession auf Grund des Ge-\nLagerr~inrnen mit Flächenangabe in qm.                  setzes über den Güterfernverkehr mit Kraft-\nfahrzeugen vom 26. Juni 1935 (Reichsgesetzbl.\nIV. Die Fragen der Z':i.hlung der landwirtschaftlichen         I S. 783)?,\nKleinbetriebe (uni er 0,6 [-fektar):                    wenn ja, von welcher Behörde wurde die Kon-\nGröße cl0r bewirtschafteten Fläche,                        zession erteilt und wann?\nGröße des eigenen Landes, des gepachteten Lan-          Beschäftigte Personen (einschl. der am Zähltage\ndes nnd des Dcputatlandes,                              beurlaubten, erkrankten oder aus sonstigen\nArt der Plär:hennutzung,                                   Gründen nicht tätigen Personen):\nwird Anbau für den Verkauf von Gartenbau·                  Tätige Inhaber, Mitinhaber, Pächter,\nerzeugnissen betrieben?                                 mithelfende Familienangehörige,\nAngestellte (ohne Lehrlinge, Anlernlinge und\nUmschüler),\nAnlage2\nArbeiter, Gesellen, Gehilfen,\nzum Volkc,zählungsgesetz 1950                                  Be- und Entladep2rsonal,\nKraftfahrer,\nDie Fragen nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes                 sonstige,\nI. Die Fragen der Zählung der Straßenverkehrsbe-              Lehrlinge, Anlernlinge, Umschüler, Prakti-\ntriebe:                                                      kanten und Volontäre,\nBezeichnung d-es gewerblichen Betriebes:                   darunter ausgebildete Kraftfahrzeughand-\nName und Anschrift des Betriebes,                         werker,\nunterteilt nach Anzahl der am Zähltage be-\nist der Betrieb Zweigniederlassung einer\nschäftigt-en Personen: männlich - weiblich\nHauptniederlassung?,\n- zusammen,\nwenn ja, Anschrift der Hauptniederlassung,              davon mit Führerschein: Klasse 2 - Klasse 3,\nist der Betrieb bandelsg2richtlich eingetragen?,     Fuhrpai\"k:\nwenn ja, b:-i wc lchcm Amtsgericht?,\n0\nKrafträder mit und ohne Beiwagen,\nKennzeichnung des Gewerbes:                                Personenkraftwagen (einschl. Kraftdroschken\nBezeichnung des betriPbenen Gewerbes:                     und Mietwagen),\nKrankenkraftwagen (Spezialfahrzeuge),\nKraftfahrgewe:rbe:\nKraftomnibusse,\nKommunaler und gemischtwirtschaftlicher              sonstige Kraftfahrzeuge,\nKraftomnibusverkehr,                               Anhänger zur Personenbeförderung,\nsonstiger Personenkraftwagenverkehr,              nach Fahrzeugart und Größenklasse:\nGüterfernverkehr,                                    Zugmaschinen (einschl. Sattel-, Raupen- und\nGüternahverkehr,                                       Hilfsschlepper) unterteilt nach Maschinen-\nprivate Kraflfahrz2ugüberwachung,                      leistung,\nKraftf ahr-Un terricht,                              Lastkraftwagen und Kipper,\ndreirädrige,\nFuhrgewerbe (ohne Kraftfahrgewerbe):\nandere unterteilt nach Nutzlast,\nPersonen-Pu hrwesen,\nMöbelwagen (Motorwagen),\nLastenbeförderung,\nKraftstoffkesselwagen,\nSpeclilion uncl Lagerei,\nAnhänger zur Lastenbeförderung,\nSpedition (aucli. mit Lagerei),\neinachsige (auch Kraftradanhänger).\nMöbelspccJilion und -transport,                         mehrachsige (ohne Möbelwagenanhänger)\nLagereigcwcrbc'.,                                      unterteilt nach Nutzlast.·\nGründungstag der Firma,                                    Sattelschlepperanhänger (sog. AufliegerL\nAnschrift am 1. Juli 1939,                                 Möbelwagenanhänger,\nhaben Sie eine Genehmigung nach dem Per-                   sonstige Anhänger (Gas- und Generatorenan-\nsonenbeförclerungsgesetz vom 4. Dez-ember                 hänger gelten nicht als Kraftfahrzeugan-\n1934 in der Nrufassung vom 6. Dezember 1937               hänger),\n(Reichsgescl1,bl. I S. 1319)?,\nunterteilt nach:\nwenn ja, welche Arl der Personenbeförderung                Zahl der vorhandenen Fahrzeuge,\nist genehmigt worden? Linienverkehr-Gelegen-            Angaben über die mit den Lastfahrzeugen im\nheitsverkehr: Droschken-, Mietwagen-, Aus-                Monat                     zurückgelegten km\nflugswagen-, Ubcrl,mdwagenverkehr,                        und beförderten Gütermengen,\nvon welcher Behörde wurde die Genehmigung                  im Ortsverkehr,\nerteilt uncl wann?,                                     im Uberlandnahverkehr bis 50 km,\nhaben Sie eine Genehmigung auf Grund des § 6               im Fernverkehr,\ndes Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes vom             nach zurückgelegten km - beförderten Güt-er-\n2. September 1949 (WiGBl. S. 306)?,                       mengen in t,"]}