{"id":"bgbl1-1950-28-4","kind":"bgbl1","year":1950,"number":28,"date":"1950-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/28#page=32","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-28-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_28.pdf#page=32","order":4,"title":"Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen","law_date":"1950-06-26T00:00:00Z","page":262,"pdf_page":32,"num_pages":1,"content":["262                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\nBekanntmachung                                                            Entscheidung\nüber den Schutz von Erfindungen, Mustern und                            über die sachliche Zuständigkeit für die\nWarenzeichen auf Ausstellungen.                          Erklärung der Mündelsicherheit von Wertpapieren.\nVom 26. Juni 1950.                                                   und Forderungen.\nAuf Grund des Gesetzes vom 18. März 1904, be-                                          Vom 21. Juni 1950.\ntreffend den Schulz von Erfindungen, Mustern und\nAuf Grund des Art. 129 Abs. 1 Satz 2 des Grund-\nWarenzeicl:H!n auf /~usst-ellungen (Reichgesetzbl.\ngesetzes für die Bundesrepublik Deutschland hat die\nS. 141) in Verbindung mit Artikel 129 Abs. 1 des\nBundesregi-erung im Einvernehmen mit dem Bunde.\nGrundgesetze'., für die Bundesrepublik Deutschland\nrat entschieden:\nwird bekannlJ:!emacht:\nDer durch das Gesetz vom 18. März 1904 vor-                          Die nach § 1807 Abs. 1 Nr. 4 des Bürgerlichen\ngesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und                         Gesetzbuchs in der Fassung des Zweiten Gesetzes\nWarenzciclwn tritt ein für:                                          über die Mündelsicherheit von Wertpapieren und\nForderungen vom 23. März 1931 (Reichgesetzbl. I\n1. die in der Zeit vom 30. Juni bis 9. Juli 1950 in\nS. 69) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Ges-etzea\nD(issclclorf stattfindende „Internationale Wä-\nüber die Aufhebung des Reichsrats vom 14. Februar\nscherei- und Färberei-Fachausstellung 1950\" 1\n1934 (Reichsgesetzbl. I S. 89) der früheren Reicha-\n2. die in ~er Zeit vom l. bis 30. Juli 1950 in Essen                 regierung zustehende Zuständigkeit, Wertpapiere\nslal.tfindencle Ausstellung für neuzeitliche Heim-               und Forderungen der im § 1807 Abs. 1 Nr. 4 er-\ngestaltung „Die Wohnung\";                                        wähnten Art zur Anlegung von Mündelgeld für ge-\n3. die in de:r Zeit vom 12. bis 30. Juli 1950 in Nürn-               eignet zu erklären, ist auf die Bundesregierung mit\nberg statlfi n den de „12. deutsche Erfinder-Aus~                Zustimmung des Bundesrats übergegangen.\nstellung\";\nBonn, den 21. Juni 1950.\n4. die in der Zeit vom 18. bis 27. August 1950 in\nDüsseldorf stattfindende „Deutsche Funkausstel-                                   Der Stellvertreter\n1ung Düsseldorf 1950\".                                                           des Bundeskanzlers\nBonn, den 26. Juni 1950.                                                                      Blücher\nDer Bundesminister der Justiz                                       Der Bundesminister der Justiz\nDehler                                                             Dehler\nBundeszollblatt\nAb 1. Juli 1950 wird vom Bundesministerium der Finanzen ein Bundeszollblatt herausgegeben. Dieses\nwird in folqcnde Abschnitte aufgegliedert:\nAIIgemcine Sachen. die Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole gemeinschaftlich betreffend,\nZölle und sonstiger Verkehr mit dem Ausland;\nVerbrauchsteuern und Monopole;\nSonstige Nachrichten;\nNichtamtlicher Teil.\nDas Bundeszollblatt erscheint in zwangloser Folge in zwei Ausgaben mit gleichem Inhalt - Ausgabe A\nmit zwe1seit1gcrn, Ausgabe B mit einseitigem Druck Fortlaufender Bezug nur durch die Post. Der Bezugspeis\nbeträgt fiir Ausgabe A 2.40 DM, für Ausgabe B 3,20 DM vierteljährlich zuzüglich Zustellgebühr. Einzel-\nnummern können geqen Voreinsendung von 0,40 DM (Ausgabe A) bzw. 0,50 DM (Ausgabe B) für jedes Heft\nauf das Postscheckkonto „Bundesanzeiger\", Köln/Rh .. 83 400, bezogen werden.\nUm eine rechtzeitige Belieferung zu gewährleisten, wird empfohlen, die Bestellung beim Postamt bald-\nmöglichst vorzunehmen.\nDas Bundesgesetzblatt ersrhelnt nach Bedarf. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 3.- zuzüqlicb Zustell,.\ngebühr. Einzelstücke je_ anqefanqene 24 Seiten DM O 30 beim Verlag des ,.Bundesanzeiger\" in Bonn oder iu Köln- Rh Zusenriunq •einzelner\nStücke per Strellband gegen Voreinsendung des erforderlichen Betrages auf Postsdleckkonto, ,.Bundesanzeiger\" Köln 83 400.\nDruck: Kölner Pressedruck GmbH., Breite Straße 70."]}