{"id":"bgbl1-1950-25-3","kind":"bgbl1","year":1950,"number":25,"date":"1950-06-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1950/25#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1950-25-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1950/bgbl1_1950_25.pdf#page=3","order":3,"title":"Durchführungsbestimmungen zur Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter","law_date":"1950-05-17T00:00:00Z","page":209,"pdf_page":3,"num_pages":6,"content":["Nr. 25. -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1950                                      209\nbeamten ist der Bundestagspräsident, für die Bun-                                Anordnung\ndesratsbeamten der Bundesratspräsident.\ndes Bundespräsidenten über die Ernennung und\n§ 5                            Entlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter.*)\n(1) Das ßeamtenverhältnis eines Landesbeamten\nVom 17. Mai 1950.\nendet mit seiner Ernennung zum Bundesbeamten,\nsoweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist.          Auf Grund des Artikels 60 des Grundgesetzes für\n(2) Die Vorschrift des Abs. 1 gilt entsprechend        die Bundesrepublik Deutschland ordne ich an:\nfür die Beamten einer Gemeinde (eines Gemeinde-\nArtikel 1\nverbandes) oder einer sonstigen Körperschaft, An-\nstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts, di-e nicht      [eh übertrage die Ausübung des Rechtes zur Er-\nder Bundesaufsicht untersteht.                            nennung und Entlassung der Bundesbeamten der\nBesoldungsgruppen A 2 d bis A 11 sowie aller nicht-\n§ 6                            planmäßigen Bundesbeamten den Obersten Bundes-\nAuf Dienstverträge mit Angestellten und Arbei-         behörden. Die Obersten Bundesbehörden können\ntern finden die für Arbeitnehmer im öffentlichen          diese Befugnis hinsichtlich der Bundesbeamten der\nDienst geltenden gesetzlichen Vorschriften sinn-          Besoldungsgruppen A 4 b 1 bis A 11 und der ent-\ngemäß Anwendung. Ferner sind bis zum Abschluß             sprechenden nichtplanmäßigen Beamten auf die\nneuer Tarifvereinbarungen sinngemäß anzuwenden:           unmittelbar nachgeordneten Behörden weiter über-\na) die Allgemeine Tarifordnung für Arbeitnehmer           tragen.\nim öffentlichen Dienst (A TO),                            Soweit ich das Recht zur Ernennung und Entlas-\nb) die Tarifordnung A für Arbeitnehmer im öffent-         sung der Bundesbeamt,en und Bundesrichter ausübe,\nlichen Dienst (TO.A),                                  sind mir Vorschläge von den zuständigen Obersten\nc) die Tarifordnung B für Arbeitnehmer im öffent-         Bundesbehörden -einzureichen.\nlichen Dienst (TO.B)                                                             Artikel 2\nnebst den Dienst- und Lohnordnungen und den von              Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernen-\nder Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes\nnung und Entlassung der in Artikel 1 Abs. 1 ge-\nabgeschlossenen Tarifvereinbarungen.\nnannten Bundesbeamten vor.\n§ 7\nArtikel 3\nDie Bundesminister des Innern und der Finanzen\nDie zur Durchführung dieser Anordnung erforder-\nwerden ermächtigt, die nach diesem Gesetz gelten-\nlichen Bestimmungen erlassen die Bundesminister\nden Vorschriften im Bundesgesetzblatt bekanntzu-\ndes Innern und der Finanzen.\nmachen und dabei etwaige Unstimmigkeiten in der\nFassung zu berichtigen.                                   Bonn, den 17. Mai 1950.\n§ 8                                           Der Bundespräsident\nTheodor Heuss\nDie zur Durchführung dieses Gesetzes erforder-\nlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlas-                          Der Bundeskanzler\nsen, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt,\nAdenauer\ndie Bundesminister des Innern und der Finanzen.\n§ 9\nDer Bundesminister des Innern\nHeinemann\nDieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkün-\ndung in Kraft. Es tritt mit dem Inkrafttreten des\nendgültigen Gesetzes über den öffentlichen Dienst\ndes Bundes, spätestens am 31. Dezember 1950, außer          Durchführungs bestimm u n gen\nKraft.\n:zur Anordnung des Bundespräsidenten\nDas vorstehende   Gesetz wird, nachdem der Bun-                                     über die\ndesrat von seinem    Recht nach Artikel 77 Absatz 2                       Ernennung und Entlassung\ndes Grundgesetzes    keinen Gebrauch gemacht hat,                 der Bundesbeamten und Bundesrichter.*)\nhiermit verkündet.                                                               Vom 17-. Mai 1950.\nBonn, den 17. Mai    1950.\nAuf Grund der Ermächtigung in Artikel 3 der An-\nDer Bundespräsident                           ordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung\nTheodor Heuss                            und Entlassung der Bundesbeamten und Bundes-\nrichter vom 17. Mai 1950 (BGBl. S. 209) wird be-\nD-er  Bundeskanzler                         stimmt:\nAdenauer                                                              § 1\n(1) Eine Ernennung liegt vor, wenn der Beamte\nDer Bundesminister des Innern                       erstmalig planmäßig angestellt oder ihm ein Amt\nHeinemann                              gleichen, höheren oder niedrigeren Endgrundgehalts\nmit anderer Amtsbezeichnung übertragen wird.\nDer Bundesminister der Finanzen\n*) Die Veröffentlichung der Verwaltungsanordnung erfolgt mit Rück-\nSchäffer                             sicht auf den Zusammenhang mit dem Bundespersonalgesetz im BGB!.","210                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\n(2) Eine Entlassung im Sinne des Artikels 60 des    herige und das künftige Amt vorgesehen ist. Weitere\nGrundgesetzes ist auch di-e Versetzung in den           Angaben als die in den Mustern ausdrücklich vor-\nRuhestand.                                              gesehenen - z. B. Hinweise auf den Zeitpunkt, in\n§ 2                        dem die Ernennung oder Entlassung wirksam wird,\nauf die Behörde (Dienststelle) oder Besoldungs-\n(1) Uber die Ernennung erhält der Beamt,e eine      gruppe des Beamten - sind unzulässig.\nUrkunde.      Mit · ihrer Aushändigung wird die Er-\nnennung wirksam, sofern hierfür nicht ein späterer         (5) Die Urkunden werden in folgender Form voll-\nZeitpunkt festgesetzt ist.                              zogen:\n(2) Eine Entlassungsurkunde erhält der Beamte         a) durch den Bundespräsidenten:\nnur dann, wenn. er in den Ruhestand versetzt oder\nauf seinen Antrag entlassen wird. Einer Entlas-                           „D-er Bundespräsident\nsungsurkunde bedarf es also nicht, wenn die Ent-                                       (Name)\";\nlassung aus anderen Gründen (Eidesverweigerung,           b) durch den Leiter der Obersten Bundesbehörde\nEntlassung eines Beamten auf Widerruf) erfolgt. Mit            ?der seinen allgemeinen Vertreter:\nder Aushändigung der Entlassungsurkunde oder                    ,,Der (z. B. Bundesminister des Innern)\nder Zustellung der Entlassungsverfügung wird die                                       (Name)\";\nEntlassung wirksam, sof-ern hierfür nicht ein                  oder\nspäterer Zeitpunkt festgesetzt ist.\n,,Der (z. B. Bundesminister des Innern)\n(3) Bei Eintritt in den Ruhestand nach Erreichung\nder gesetzlichen Altersgrenze erhält der Beamte                                 In Vertretung\neine Urkunde, welche die Beendigung des Beamten-                                        (Name)\";\nverhältnisses feststellt.\nc) durch den Leiter einer unmittelbar nach-\n§ 3                                geordneten Behörde:\n(1) Keine Entlassung ist die Versetzung in den               ,,Für den (z. B. Bundesminister der Finanzen)\nWartestand. Sie wird in den Fällen des § 44 des                                  Der (Behörde)\nDeutschen Beamtengesetztes durch den Bundes-\npräsidenten, in den Fällen des § 43 des Deutschen                                        (Name}\".\nBeamtengesetzes durch die oberste Dienstbehörde            (6) Die Urkunden sind mit dem Bundessiegel\nvorgenommen.                                            nach den Bestimmungen des Erlasses d-es Bundes-\n(2) Uber die Versetzung in d-en Wartestand erhält    präsidenten über die Dienstsiegel vom 20. Januar\nder Beamte eine Urkunde. Mit ihrer Aushändigung         1950 (BGBL S. 26) zu versehen.\nwird die Versetzung in den Wartestand wirksam,\nwenn nicht im Einzelfalle ein späterer Zeitpunkt                                              §6\nfestgesetzt wird.                                         (1) Die Umwandlung eines Be,amtenverhältnisses\n§ 4                         auf Widerruf in ein solches auf Lebenszeit erfolgt\ndurch die Obersten Bundesbehörden od-er, soweit\n(1) Die Obersten Bundesbehörden legen ihre Vor-\ndie Ausübung der Befugnis zur Ernennung der un-\nschläge dem Bundespräsidenten ohne Personalakten\nmittelbar nachgeordneten Behörde übertragen ist,\nvor. Die erforderlichen Urkunden werden in den\nObersten Bundesbehörden bis auf die Ortsangabe          durch diese. Sie wird in einer Urkunde ausge-\nsprochen, durch die dem Beamten di-e Eigenschaft\nund das Datum vorbereitet. Im Falle der Behinde-\neines Beamten auf Lebenszeit verliehen wird. Der\nrung des Leiters einer Obersten Bundesbehörde ist\ndie Urkunde durch seinen allgemeinen Vertreter in       Wortlaut der Urkunde ergibt sich aus dem Muster\nfolgender Weise gegenzuzeichnen:                        der Anlage 3.\n(2) Wird ein nichtplanmäßigier Beamter als Be-\n,,(Name)\namter auf Lebensz-eit angestellt, so bedarf es einer\nIn Vertretung des (z.B. Bundesministers des Innern)\".   Ernennung (§ 1 Abs. 1).\n(2) Für die Vorschläge sind die Muster der An-                                              § 7\nlage 1 zu verwenden.\n(1) Die Einweisung eines vom Bundespräsidenten\n§ 5\noder von einer Obersten Bundesbehörde ernannten\n(1) Die zur Ernennung und Entlassung sowie zur       Beamten in die Planstelle ist unter Angabe des Zeit-\nVersetzung in den Wartestand verwendeten Urkun-         punktes des Wirksamwerdens der Einweisung in\nden erhalten als Einleitung die Worte: ,,Im Namen       einem Regleiterlaß der Obersten Bundesbehörde\nder Bundesrepublik Deutschland\".                        vorzunehmen. Die Einweisung eines von einer un-\n(2) Der Wortlaut der Urkunden ergibt sich aus        mittelbar nachgeordneten Behörde ernannten Be-\nden Mustern der Anlage 2.                               amten ist von dieser Behörde vorzunehmen.\n(3) In die Ernennungsurkunden sind, sofern nicht       (2) Die Einweisung hat folgenden Wortlaut:\nein Bundesbeamtenverhältnis bereits besteht, die              „Hiermit weise ich Sie mit Wirkung vom\nWorte „unter Berufung in das Beamtenverhältnis\"               in eine frei-e ........................ ......  ................. -Stelle\naufzunehmen, falls die Anstellung auf Lebensz-eit                                             (Amtsbezeichnung)\nerfolgen soll, auch die Worte „auf Lebenszeit\".               der Besoldungsgruppe                           ein\".\n(4) In die Urkunde ist die Amtsbezeichnung ein-        (3) Nr. 11 der Besoldungsvorschriften ist zu be-\nzusetzen, die in der Besoldungsordnung für das bis-     achten.","Nr. 25. -                  Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1950                                                              211\n§ 8                                                                                               § 11\nIn den nach § 2 Abs. 2, 3 auszustellenden Ur-                                                                                        Auf die Ernennung und Entlassung der Richter\nkunden kanin der Dank für die geleisteten Dienste                                                                                      sind die Bestimmungen der §§ 1 bis 10 entsprechend\nausgesprochen werden, grundsätzlich jedoch nur                                                                                         anzuwenden.\ndann, wenn der Beamte eine mindestens 25jährige                                                                                                                   § 12\nGesamtdienstzeit zurückgelegt hat.                                                                                                         Auf die Ernennung und Entlassung der Beamten\neiner bundesunmittelbaren Körperschaft oder An-\n§ 9                                                                   stalt des öffentlichen Rechts finden die Anordnung\nDie Bestimmungen der Geschäftsordnung der                                                                                        des Bundespräsidenten vom 17. Mai 1950 (BGBl.\nBundesregierung über deren Beteiligung sowie die                                                                                       S. 209) und diese Durchführungsbestimmungen\nBestimmungen der Grundsätze über Einstellung, An-                                                                                      sinngemäß Anwendung, sofern gesetzlich oder sta-\nstellung und Beförderung der Bunde,sbeamten blei-                                                                                       tutarisch nichts anderes bestimmt ist.\nben unberührt.                                                                                                                          Bonn, den 17. Mai 1950.\n§ 10                                                                        Der Bundesminister des Innern\nHeinemann\nAuf die Ernennung und Entlassung nichtplan-\nmäßiger Beamter sind die Bestimmungen der §§ 1,                                                                                            Der Bundesminister der Finanzen\n2, 5 und 8 entspriechend anzuwenden.                                                                                                                         Schäffer\nAnlage 1                                                                                                              (:::;eite 3)\nMuster 1 und 2\n4                        5                        6\n(§      4 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen z. An-\nordnung d. Bundespräsidenten über die Ernennung u.                                                                                              Familienstand         Bildungsgang              Tag des Eintritts\nEntlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter.)                                                                                                                   oder Nachweis der          in den Bundesdienst\nMuster 1                                                                                                                                                                  sonstigen Eignung\n(Oberste Bundesbehörde)\n, den                                              19\nVorschlag zur Ernennung\ndes ...................................................................... zum ....................................................................\n(Amtsbezeichnung, Name)                                                        (Amtsbezeichnung)\nin der Besoldungsgruppe ............... .\nAnlage: Eine gegengezeichnete Urkunde\nAn\nden Herrn Bundespräsidenten\n(Dieser Raum ist dem Bundespräsidialamt vorbehalten)                                                                                                      (Seite 4J\n7                  8                       9               10\n(Seite 2)\nBisherige dienst-   Bei Abweichung              Strafen         1 Berner-\n2                                             3                             liche Laufbahn    von den Grund-         a) der ordent-         kungen\n(insbesondere   sätzen über Ein-           liehen\na) Familienname                                       Beamtenstellung                                     Dienstlicher                             Zeitpunkt u. Art   stellung, Anstel-          Gerichte\nb) Vor-(Ruf-)name                                             a) jetzt                                       Wohnsitz                              der ersten plan-   lung u. Beförde-        b) der Dienst-\nc) Geburtstag                                                 b) künftig                                                                            mäßiigen Anstel-         rung:               s traf,gerich te\nd) Geburtsort                                                                                                                                       lun,g sowie der       Ist die Zu-\nletzten Beförde-      stimmung\nrung)           eingeholt?","212                                                  Bundesgesetzblatt. Jahrgang 1950\nMuster 2:                                                                           Muster 3:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\n. deu                            19                                      ernenne ich\nAntrag                                           den\nzum\nauf*)\n, den                       19\ndes\n(Amtsbezeidrnung, Name)                                                     Der Bunde6präsident\n(Siegel)                                                 (Gegenzeichnung)\nder Besoldungsgruppe ................\nAnlage: Eine gegengc)zeichnete Urkunde\nAn                                                                                  Muster 4:\nden Herrn Bundespräsidenten\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nernenne ich\n(Dieser Raum isf dem Bundespriisidialamt vorbehalten)\nunter Berufung in da6 Beamtenverhältnis auf Lebenszeit\nden\nzum\n, den                       19\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nnachgeordnete Behörde)\n•1 Nach Bedarf auszufüllen durch:                                                   (Siegel}\nVersetzung in den Ruhestand,\nVersetzung in den Wartestand,\nEntlassung,\nErteilung emer Urkunde anläßlich des Eintritts in den Ruhestand.\nMuster 5:\n(Seite 2)\nIm Namen der Bundesrepublik Deuhschlan•d\n2                           3\nernenne ich\ndes Beamten                         Maßgebende Vor-                        unter Berufung in das Beamtenverhältnis\na)  Famii1enname           a) Amtsbezeichnung schrift des Beamten-                den\nb)  Vor-(Ruf-)name b) Dienststelle                    rechts, in besonderer       zum\nc)  Geburtstag             c) Gesamtdienstzeit          Fällen nähere Be-\nd)  Geburtsort                                                gründung                                     , den                        19\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nnachgeordnete Behörde)\n(Siegel}\nMuster 6:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschlan,d\nernenne ich\nden\nAnlage 2                                         zum\nMuster 1 bis 25                                                              , den                        19\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\n(9 5 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen z. An-\nnachgeordnete Behörde)\nordnung d, Bundespräsidenten über die Ernennung u.                          (Siegel)\nEntlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter.)\nMuster 1:\nMuster 7:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nernenne ich                                                 Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nunter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit                                                       versetze ich\nden                                                                                 den\nzum                                                                                in den Ruhestand.\n, den                                                                           , den                        19\n19\nDer Bundespräsident                                                             Der Bunde6präsident\n(Siegel)                                                         (Gegenzeichnung)  (Siegel)                                                  (Gegenzeichnung)\nMuster 8:\nMuster 2:\nIm Namen der Bundesrepublik Deut6chlan,d\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland                                                             vernetze ich\nernenne ich                                     den\nunter Berufung in das Beamtenverhältms                             in den Ruhestand.\nden                                                                                Für die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche\nzum                                                                                 ich ihm Dank und Anerkennung aus.\n, den                           19                                              , den                        19\nfkr Bundespräsident                                                             Der Bundespräsident\n(Siegel)                                                         (GegenzeiclrnungJ (Siegel)                                                  (Gegenzeichnung)","Nr. 25. -   Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. Juni 1950                                       213\nMuster 9:                                                                Muster 15:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland                                   Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nvernetze ich                                                               entlasse ich\nden                                                                       den\nin den Ruhestand.                                                         auf seinen Antrag.\n, den                         19                                           , den                        19\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar                                            Der Bundespräsident\nnachgeordnete Behö1 de)\n(Siegel)                                                                  (Siegel)                                                  (Gegenzeichnung)\nMuster 16:\nMuster 10:\nIm Namen der Bundesrepublik Deubschland\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nentlasse ich\nvernetze ich\nden\nden\nauf seinen Antrag.\nin den Ruhestand.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche\nich ihm Dank und Anerkennung aus.\nich ihm Dank und Anerkennung aus.\n, den                         19\n, den                         19\nDer Bundespräsident\n(Oberste Bunclcsbehörcle oder unmittelbar\n(Siegel)                                                  (Gegenzeichnung)\nnachcJeorclnetc Behörde)\n(Siegel)\nMuster 17:\nMuster 11:                                                                           Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland                                                      entlasse ich\nversetze ich                                 den\nden                                                                      auf seinen Antrag.\nauf seinen Antrag in den Ruhestand.                                                                , den                         19\n, den                         19                                   (Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nDer Bundespräsident                                                          nachgeordnete Behörde)\n(Siegel)                                                 (Gegenzeichnung) (Siegel)\nMuster 12:                                                               Muster 18:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland                                   Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nversetze ich                                                               entlasse ich\nden                                                                      den\nauf seinen Antrag in den Ruhestand.                                       auf seinen Antrag.\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche            Für die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche\nich ihm Dank und Anerkennun,g aus.                                        ich ihm Dank und Anerkennung aus.\n, den                         19                                           , den                         19\nDer Bundespräsident                                                  (Oberste· Bundesbehörde oder unmittelbar\n(Siegel)                                                 (Gegenzeichnung)                           nachgeordnete Behörde)\n(Siegel)\nMuster 13:\nMuster 19:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nversetze ich                                            Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nden                                                                       Der\nauf seinen Antrag in den Ruhestand.                                       tritt nach Erreichung der Alterisgrenze in den Ruhestand. Für die\n, den                         19                  dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm\nDank und Anerkennung aus.\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nnachgeordnete Behörde)                                                        den                        19\n(Siegel)                                                                                          Der Bundespräsident\n(Siegel)                                                  (Gegenzeichnung)\nMuster 14:\nMuster 20:\nIm Namen der Bundesrepublik Deuhschland\nversetze ich                                            Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nden                                                                       Der\nauf seinen Antrag in den Ruhestand.                                       tritt nach Erreichung der Altersgrenze m den Ruhestand. Für die\nFür die dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche             dem Deutschen Volke geleisteten treuen Dienste spreche ich ihm\nich ihm Dank und Anerkennung aus.                                         Dank und Anerkennung aus.\n, den                         19                                            , den                        19\n(Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar                                     !Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nnachgeordnete Behörde)                                                      nachgeordnete Behörde)\n(Siegel)                                                                  (Siegel)","214                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1950\nMuster 21:                                                                            Muster 24:\n(öi:i.ers.te···nii.ntit;iiiich\"ijrde                                                              Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nodPr unmittelbar                          , den                      19                                         versetze ich\nn,.1d1geordnete ßehördel\nden\nAn                                                                                   nach §\nden                                                                                  in den Wartestand.\nSie treten nach Erreichung der Altersgrenze mit dem Ende des                                                    , den                       19\nMonats                                      19        in den Ruhestand.                                         (Oberste Bundesbehörde)\n(Siegel)\nMuster 25:\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nMuster 22:\nversetze ich\nIm Namen der Bundesrepublik Deutischland                          d.en\nversetze ich                                 nach §\nden                                                                                  mit dem Ende des                                         19  in den\nnach § 44 de,s Deutschen Beamtengesetzes in den Wartest,and.                         Wartestand.\n, den                      19\n, den                     19\n(Oberste Bundesbehörde)\nDer Bundespräsident                              (Siegel)\n(Siegel)                                                           (Gegenzeichnung)\nAnlage 3\n(§ 6 Abs. 1 der Durchführungsbestimmungen z. An-\nMuster 23:                                                                                  ordnung d. Bundespräsidenten über die Ernennung u.\nEntlassung der Bundesbeamten und Bundesrichter.)\nIm Namen der Bundesrepublik Deutschland\nMuster\nversetze ich                                              Im Namen der Bundesrepublik Deutschland\nden                                                                                                                 verleihe ich\nnach § 44 des Deutschen Beamtengesetzes mit dem Ende des                             dem\ndie Eigenschaft e,ines\n19        in den Wart,estand.\nBeamten auf Lebenszeit.\nden                      19                                                , den                      19\nDer Bundespräsident                                                (Oberste Bundesbehörde oder unmittelbar\nnachgeordnete Behörde)\n(Siegel)                                                           (Gegenzeichnung)  (Siegel)\nDas Bundesgesetzblatt erscheint nach Bedarf. Laufender Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 3 - zuzüglich Zustell•\ngebühr Einzelstürkp je anqefangene 24 Seiten DM 0.30 benn Verlag des „Bundesameiger· in Bonn oder in Köln-Rh Zusendung Pinzelner\nStücke per Streifband gegen Voreinsendunq des erforderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger' Köln 83 400.\nDruck: Kölner Pressedrurk GmbH., Breite Straße 70."]}