{"id":"bgbl1-1949-5-1","kind":"bgbl1","year":1949,"number":5,"date":"1949-10-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1949/5#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1949-5-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1949/bgbl1_1949_5.pdf#page=1","order":1,"title":"Verordnung über die Erstreckung von Gesetzen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf die Länder des französischen Besatzungsgebiets vom 24. September 1949","law_date":"1949-09-24T00:00:00Z","page":29,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["29\nBundesgesetzblatt\n1949                         Ausp;ep;chen zu Bonn am 22. Oktob~r 1949                                                                              Nr. 5\nTag                                                                 Inhalt:                                                                       Seite\n24. 9. 49    Verordnung über die Erstreckung von Gesetzen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschafts-\ngebiets auf dem Gebiet düs gewerblichen Rechtsschutzes auf die Länder des französischen\nBesatzungsgebiets vorn 24. September 1949 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   29\nVerordnung\nüber die Erstreckung von Gesetzen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets\nauf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes auf die Länder\ndes französischen Besatzungsgebiets.\nVom 24. September 1949.\nAuf Grund des Art. 127 des Grundgesetzes für die                               3. Gesetz über die Errichtung eines Patentamts im\nBundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 ver-                                      Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 12. August\nordnet die Bundesregierung mit Zustimmung der                                         1949 (WiGBl. S. 251),\nRegierungen der Länder Baden, Rheinland-Pfalz,                                 werden in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz,\nWürttemberg-Hohenzollern und des Kreispräsiden-                               Württemberg-Hohenzollern und dem bayerischen\nten von Lindau:                                                                Kreis Lindau in Kraft gesetzt.\n§ 1\n§ 2\nDie nachstehend bezeichneten Gesetze des Wirt-\nschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, näm-                              Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Okto-\nlich                                                                           ber 1949 in Kraft.\nl. Erstes Gesetz zur Änderung und Uberleitung\nvon Vorschriften auf dem Gebiet des gewerb-                             Bonn, den 24. September 1949.\nlichen Rechtsschutzes vom 8. Juli 1949 (WiGBl.\ns. 175),                                                                                   Der Bundeskanzler\n2. Zweites Gesetz zur Änderung und Uberleitung                                                           Adenauer\nvon Vorschriften auf dem Gebiet des gewerb-\nlichen Rechtsschutzes vom 2. Juli 1949 (WiGBl.                                   Der Bundesminister der Justiz\nS. 179),                                                                                                Dehler\nDas ßuridesgcsetzblall erscheint n,H:h Bedarf. Lirnfcnder Bezug nur durch die Post. Bezugspreis vierteljährlich DM 2,- zuzüglich Zustel_lgebühr.\nEinzelstücke zum Preise von DM 0,30 je Stück beim Vcrla9 des „Bundesanzeiger\" in Bonn oder in Frankfurt. Zusendung emzelner Stucke per\nStreifband <jC(JCll Vorei 11sc11du1HJ des crfcHderlichen Betrages auf Postscheckkonto „Bundesanzeiger\", Frankfurt/Main 37 09.\nNachdruck: Bundesdruckerei Bonn",""]}